Aargauer will mit geflüchteter Ukrainerin durchbrennen

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Mutschellen-Reusstal-Kelleramt 13.09.2024 - 07:08

Ein Aargauer wollte mit einer aufgenommenen Geflüchteten aus der Ukraine durchbrennen. Seine Frau erwischt ihn, es kommt zum Streit, der vor Gericht endet.

Aargau
Ein Aargauer wollte mit einer aus der Ukraine geflüchteten Frau durchbrennen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer wollte mit einer geflüchteten Ukrainerin durchbrennen.
  • Im Streit mit der Ehefrau wird die Polizei hinzugezogen.
  • Die Frau wird wegen Drohung gegen Beamte angeklagt.

Der Ehemann will durchbrennen, es kommt zum Streit mit der Ehefrau, die Polizei wird involviert. Der Fall von Februar 2023 endete vor dem Bezirksgericht Bremgarten – und mit einem Happy End. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

Begonnen hat alles im Februar 2022, als Russland in die Ukraine einmarschierte. Der Ehemann wollte geflüchtete ukrainische Familien aufnehmen, sagt die Ehefrau vor Gericht aus. Er unterschrieb ohne ihre Einwilligung einen Vertrag mit der Gemeinde, es kam die erste Familie. Alles verlief ohne Probleme und die Geflüchteten wechselten bald den Wohnort.

Doch dann kam eine andere Geflüchtete. «Als ich sie zum ersten Mal gesehen habe, wusste ich, dass es Probleme gibt», sagt die Ehefrau. Ihr Mann sass oft lange mit der Ukrainerin zusammen, sie hätten häufig gemeinsam getrunken. Und eines Tages teilte er seiner Frau am Telefon mit, dass die Ukrainerin seine grosse Liebe sei. Sie wäre auch eine bessere Mutter für die Tochter des Ehepaares.

Die Ehefrau wollte es beim Notar regeln, der Ehemann willigte ein. Kurz darauf sagte er aber, er werde ihr alles wegnehmen. Als sie dann am Abend nach Hause kam, waren ihr Mann und dessen Geliebte beim Packen. «Er hatte bereits alles geregelt, hatte eine neue Wohnung und wollte unsere Tochter mitnehmen.» Diese habe er zuvor auf seine Seite ziehen können.

Ehefrau: «Ich habe Stein gespielt»

«Dieser Tag hat mein Leben verändert», sagt die Freiämterin. In der Folge kam es zum Streit, auch ihr Bruder kam dazu. Die Tochter rief daraufhin die Polizei an und sagte, ihr Onkel sei bewaffnet. Und ab da gibt es vor Gericht zwei verschiedene Versionen: jene der Ehefrau und jene der Polizisten.

Die Ehefrau wollte den wegen des Streits nervös gewordenen Hund ins Haus holen, erzählt sie vor Gericht. Die Polizistin habe eingewilligt, sie aber begleiten wollen. Dies habe sie nicht zugelassen, es wäre Hausfriedensbruch. «Da sagte die Polizistin zu mir, ich sei verhaftet.»

Die Ehefrau widersetzte sich der Aufforderung, zum Polizeiauto zu kommen. Als sie gepackt worden sei, habe sie «Stein gespielt». Schliesslich sei sie doch mitgegangen, es seien ihr aber auch Handschellen angelegt worden.

Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafe

Die Polizistin erzählt eine andere Version: Sie habe die Ehefrau aufgefordert, zum Auto zu kommen, da sie sich weiter mit dem Mann gestritten habe. Sie habe sich aber widersetzt, die Beamtin habe den Eskortengriff angewandt.

Die Ehefrau habe Widerstand geleistet, sich versucht loszureissen und die Polizisten bedroht. «Ich mache euch kaputt. Heute in zwei Monaten ist eure Zeit abgelaufen.» Wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken. Die Angeklagte hingegen forderte den Freispruch

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Sie argumentiert, sie habe die Beamten nicht bedroht. Sie habe bloss gesagt: «Gott sei gross und die Natur auch. Die werden Sie bestrafen.» Zudem sei die Beweiskette lückenhaft, die Aussagen des Polizisten und der Polizistin deckten sich nicht.

Der Gerichtspräsident gibt ihr dann recht: Er halte nichts von der Anklage, sagt er gemäss der «Aargauer Zeitung». Die Natur oder Gott anzurufen, sei keine Drohung, vor der sich die Beamten fürchten müssten. Die Polizisten seien professionell und müssten mit solchen Sprüchen umgehen können. Zudem sei es keine Gewalt, wenn eine Person versuche, sich loszureissen.

Die Ehefrau wurde in der Folge freigesprochen. Und auch ihr Mann sei wieder zurückgekehrt, die Tochter habe sich entschuldigt.

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