Abwart getötet: Das könnte dem Täter von Wohlen AG drohen

Riccardo Schmidlin
Riccardo Schmidlin

Wohlen 19.08.2024 - 15:07

In Wohlen AG hat sich eine tödliche Schuss-Tragödie zugetragen. Der mutmassliche Täter befindet sich nun in der Psychiatrie. Ein Kriminologe ordnet ein.

wohlen ag
In diesem Gebäude in Wohlen AG geschah die Tat. - Google

Das Wichtigste in Kürze

  • In Wohlen AG hat ein Mann auf den Abwart seines Gebäudes mehrere Schüsse abgegeben.
  • Der 39-Jährige starb daraufhin – seine Tochter überlebte den Schuss einer Kugel.
  • Der mutmassliche Täter befindet sich nun stationär in der Psychiatrie.
  • Ein Kriminologe erklärt, was ihm nun droht.

Am Samstagnachmittag sind in einem Mehrfamilienhaus in Wohlen AG Schüsse gefallen. Danach wurde ein 39-jähriger Vater polnischer Staatsangehörigkeit tot aufgefunden. Auch seine siebenjährige Tochter wurde von einer Kugel getroffen und musste verletzt ins Spital gebracht werden.

Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 40-jährigen Schweizer. Er wurde noch an Ort und Stelle festgenommen.

Psychiatrie
Der mutmassliche Täter befindet sich nun in der Psychiatrie in Königsfelden AG. - Screenshot Google Maps

Adrian Schuler, Sprecher der Oberanwaltschaft Aargau, gibt gegenüber Nau.ch nun ein Update: «Der verhaftete und der verdächtige Mann befindet sich in behördlicher Obhut. Und zwar stationär in der forensischen Psychiatrie in Königsfelden.»

Bei Nau.ch ordnet Kriminologe Dirk Baier das Tötungsdelikt ein. «Zunächst ist es unheimlich traurig, dass ein Mensch ums Leben gekommen ist. Zumal ein Vater mindestens einer jungen Tochter», beginnt er.

Kriminologe wirft Vielzahl von Fragen auf

Jenseits davon gebe es verschiedene Fragen, die man sich aus kriminalistischer Perspektive stelle. Wie: «Gab es bereits vorher einen Konflikt, hat sich also möglicherweise eine Eskalation abgezeichnet? Wie kam der Täter an seine Schusswaffe?», so Baier.

Zudem müsse nun abgeklärt werden, ob der Täter womöglich unter Drogeneinfluss stand oder ob eine psychische Erkrankung massgeblich war. Falls Letzteres zutrifft, müsse man sich fragen: «Warum ist das anscheinend bislang niemandem aufgefallen? Warum hat man dem Täter nicht zugetraut, dass er so agieren könnte?»

Dirk Baier
Dirk Baier forscht am Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). - ZHAW

Der Kriminologe fasst zusammen: «Solche Taten hinterlassen eine Menge Fragen. Und ich gehe davon aus, dass wir diese in den kommenden Tagen und Wochen beantwortet bekommen.»

Was droht dem mutmasslichen Täter? Die Bestimmung des Strafmasses sei von vielen persönlichen und situationalen Aspekten abhängig, erklärt Dirk Baier.

Kriminologe: «Täter wird lange hinter Gittern verbringen»

Wird die Tat als Mord eingestuft, «dann stehen mindestens zehn Jahre bis lebenslängliche Freiheitsstrafe im Raum». Allerdings nur, wenn keine psychische Störung Auslöser war.

«Wenn eine psychische Störung massgeblich war, dann könnte ein Massnahmenvollzug angeordnet werden», so Baier. Dieser sei zunächst auf fünf Jahre begrenzt, werde aber im Regelfall auf mindestens zehn Jahre verlängert.

«Je nach Gefährlichkeit stünde auch eine Verwahrung im Raum», sagt der Kriminologe. «So oder so ist damit zu rechnen, dass der Täter eine lange Zeit hinter Gittern verbringen wird.»

Opfer soll Abwart des Gebäudes sein

Medienberichten zufolge handelt es sich beim 39-jährigen Polen um den Abwart des Gebäudes, in dem die Tat geschah. Hintergrund der Tat könnte eine Beschwerde über Lärm aus der Wohnung des Täters gewesen sein.

Demnach soll der Abwart beim mutmasslichen Täter geklingelt und sich über Lärm beschwert haben. Daraufhin zückte dieser seine Pistole und die Situation eskalierte.

Angaben zum möglichen Motiv des Täters kann die Oberstaatsanwaltschaft derzeit keine machen. Eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung sei eröffnet worden, so Sprecher Adrian Schuler. «Die genaue juristische Beurteilung wird sich im Verlauf der Untersuchung ergeben.»

Zum Zustand der Siebenjährigen kann die Oberstaatsanwaltschaft keine neuen Angaben machen. Das Mädchen befindet sich nicht in Lebensgefahr.

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