Boniswil AG: 24-Jähriger fährt ohne Ausweis, bekifft – und auf Meth!

Redaktion
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Lenzburg 19.06.2024 - 09:25

Ein Mann setzte sich mehrmals hinters Steuer, obwohl er unter starkem Drogeneinfluss stand. Nun musste er deshalb tief in die Tasche greifen.

drogenkonsum autofahren
Ein 24-Jähriger konsumierte Marihuana und Amphetamine und besass keinen Führerschein – doch setzte sich trotzdem hinters Steuer. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Mann fuhr in Boniswil AG unter Drogeneinfluss mit dem Auto.
  • Die Polizei griff ihn gleich zweimal in diesem Zustand auf.
  • Nun stand der 24-Jährige vor Gericht.

Ein junger Mann aus dem Seetal musste auf harte Weise lernen, dass Drogen und Autofahren keine gute Kombination sind. Denn der 24-Jährige fiel Anfang des Jahres gleich mehrmals durch rücksichtsloses Fahren auf.

Ende Januar wurde der junge Mann in Boniswil AG gestoppt, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Baustelle gerast war. Sein Verhalten erschien der Polizei auffällig, ein daraufhin durchgeführter Drugwipe-Test bestätigte den Verdacht.

Die Blut- und Urinprobe zeigte THC-Wert deutlich über dem Grenzwert an, wie «AgroviaToday» berichtet.

Fahrverbot ignoriert

Anfang Februar wurden dem Mann sein Führerschein entzogen. Trotzdem setzte er sich noch im selben Monat wieder hinter das Steuer und beging einen weiteren Verkehrsverstoss. Dabei missachtete er das Wechselblinksignal bei einem Bahnübergang.

Hast du schon einmal Drogen konsumiert?

Erneut wurde ein Drogentest durchgeführt, der diesmal positiv auf Amphetamine ausfiel. Eine weitere Blut- und Urinprobe konnte jedoch diese nicht nachweisen. Laut dem Strafbefehl hatte der Beschuldigte allerdings am selben Tag zehn Meth-Tabletten konsumiert.

Strafe für Verkehrssünden

Aufgrund seiner Verkehrsdelikte muss der junge Mann nun laut «AgroviaToday» tief in die Tasche greifen: Die Staatsanwaltschaft Aargau verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 3600 Franken. Diese Strafe wird bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Zusätzlich muss er eine Busse von 1240 Franken sowie die Kosten des Strafbefehls in Höhe von rund 2380 Franken tragen. Das Urteil wird zudem im Strafregister eingetragen.

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