Lernfahrer fährt ohne L-Schild zu schnell – das kostet!
Baden 20.11.2024 - 11:00
Ein junger Lernfahrer und seine Begleitperson wurden verurteilt, nachdem sie gegen mehrere Verkehrsregeln verstossen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Lernfahrer fuhr im Oktober 2023 zu schnell und ohne L-Schild.
- Seine Beifahrerin besass keinen Führerschein.
- Beide wurden nun zu Geldbussen verurteilt.
Ein 19-jähriger Lernfahrer war im Oktober 2023 in Spreitenbach AG zu schnell und ohne L-Schild unterwegs. Auf dem Beifahrersitz des Mercedes sass eine 21-jährige Frau ohne Führerschein.
Die Beifahrerin erhält eine Busse von 500 Franken, die Gesamtkosten belaufen sich auf 1211,20 Franken.
Der Lernfahrer fuhr innerorts mit 21 km/h zu schnell und wurde deshalb wegen Geschwindigkeitsüberschreitung sowie fehlender L-Tafel verurteilt.
Er muss laut dem «Badener Tagblatt» eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 100 Franken zahlen. Dazu kommt eine Busse von 1620 Franken.
Der Lernfahrer beschuldigte in zwei polizeilichen Einvernahmen fälschlicherweise seine Begleiterin, das Fahrzeug gelenkt zu haben.
Da es sich nicht um seine erste Verurteilung handelt, wurde die Probezeit seiner vorherigen Strafe laut dem «Badener Tagblatt» um ein Jahr verlängert.
Das Urteil wird zudem im Strafregister eingetragen, was langfristige Folgen für seine Fahrerlaubnis haben kann.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In der Schweiz müssen Lernfahrten unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden.
Die Begleitperson muss unter anderem einen gültigen Führerschein besitzen und darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen.