Ex-SVP-Grossrat gerät nach Hausdurchsuchung erneut ins Visier

Ermittler sichern weitere Datenträger und eröffnen eine neue Strafuntersuchung. Der 57-Jährige ist bereits wegen schwerer Sexualdelikte angeklagt.

Das Wichtigste in Kürze
- Gegen einen Aargauer Ex-SVP-Grossrat läuft nach einer Hausdurchsuchung eine neue Untersuchung.
- Die Ermittler stellten in zusätzlichen Räumlichkeiten weitere Datenträger sicher.
- Diese werden nun auf Beweise für bislang unbekannte Taten geprüft.
Nach einer Hausdurchsuchung hat die Staatsanwaltschaft Baden AG eine weitere Strafuntersuchung gegen einen bereits angeklagten 57-jährigen Schweizer eröffnet. Der ehemalige Aargauer SVP-Grossrat ist wegen schwerer Sexualdelikte angeklagt.
Ermittler erhalten neue Hinweise
Polizei und Staatsanwaltschaft erhielten nach der Anklageerhebung neue Hinweise auf mögliche Beweismittel, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die neuen Hinweise beträfen Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Beschuldigten gehörten.
Zuvor habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Mann diese Räume entsprechend genutzt habe. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Ermittler weitere Datenträger sicher.
Polizei wertet weitere Datenträger aus
Spezialisten der Kantonspolizei würden die Daten auswerten. Sie untersuchten insbesondere, ob die Datenträger Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten enthielten, hiess es.
Eine erste Sichtung deute auf umfangreiche Bestände hin. Diese stehen laut Mitteilung wahrscheinlich im Zusammenhang mit den bereits angeklagten Straftaten. Die genaue Auswertung stehe noch aus.
Staatsanwaltschaft sieht keine neuen Opfer
Die Ermittler fanden bei der bisherigen Auswertung keine Aufnahmen mit neuen Opfern, wie es hiess. Falls die Spezialisten bereits bekannte Betroffene auf den Aufnahmen erkennen würden, informiere die Staatsanwaltschaft diese Frauen direkt.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage gegen den 57-Jährigen, den ehemaligen SVP-Grossrat wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte erhoben. Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Beschuldigte aus dem Bezirk Baden befindet sich laut Staatsanwaltschaft im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.








