Seniorin (88) stürzt und stirbt – Arzt übersah Bruch

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Fricktal,

Eine 88-jährige Patientin stirbt nach einem Sturz im Spital Rheinfelden AG infolge eines unerkannten Beckenbruch. Der verantwortliche Arzt wurde verurteilt.

Seniorin
Eine 88-jährige Patientin stirbt nach einem Sturz im Spital Rheinfelden infolge eines unerkannten Beckenbruchs. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Seniorin stirbt nach einem Sturz im Spital Rheinfelden.
  • Zuvor übersah der zuständige Arzt einen Beckenbruch.
  • Der Mediziner wurde nun verurteilt.

Im Sommer 2017 stürzte eine Seniorin auf dem Weg zur Toilette im Spital Rheinfelden und zog sich eine schwere Verletzung zu.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, übersah der verantwortliche Kaderarzt den zugezogenen Beckenbruch auf dem in der Folge veranlassten Röntgenbild.

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Die Patientin litt unter anderem an Parkinson und hatte zuvor ihre Medikamente reduziert, was das Sturzrisiko erhöhte. Darüber wurde sie im Vorfeld unterrichtet.

In der Folge des Sturzes ordnete der Arzt keine weiteren Massnahmen an. Wenig später starb sie.

Fehldiagnose mit fatalen Folgen

Das rechtsmedizinische Gutachten stellte innere Blutungen als Todesursache fest. Diese hätten zum Versagen des vorgeschädigten Herzens geführt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Arzt gemäss «AZ» fahrlässige Tötung durch Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht vor. Er habe eine Fehldiagnose gestellt und keine Fachkollegen hinzugezogen.

Hammer im Gerichtsaal
Der Richter verurteilte den Arzt zu einer bedingten Geldstrafe. (Symbolbild) - keystone

Der Richter verurteilte den Arzt zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 250 Franken. Hinzu kommt ein Busse von 3000 Franken.

Der Arzt habe die Patientin ungenügend überwacht und zu «passiv» gehandelt, zitiert die «Aargauer Zeitung».

Die Zusammenarbeit mit der Radiologie sei mangelhaft gewesen. Eine Computertomografie hätte den Blutverlust möglicherweise aufgedeckt.

Systemische Mängel anerkannt

Ein schlechter Informationsfluss am Gesundheitszentrum Fricktal wurde dem Beschuldigten aber zugutegehalten.

Der Arzt beteuerte seine Unschuld und verwies auf unklare Todesursachen. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch.

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