Schizophrener Aargauer Gewalttäter darf nicht im Wald bräteln gehen

Ein verurteilter schizophrener Gewalttäter darf weder spazieren noch im Wald bräteln gehen. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden.

Der Mann stellte im Mai 2025 den Antrag auf einen doppelt begleiteten fünfstündigen Ausgang im Juni 2025, wie im am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts steht. Im September 2025 lehnte das Justizvollzugamt den Antrag ab. Im Februar 2026 wies auch das Volkswirtschaftsdepartement den Antrag ab.
Der Zeitpunk für den begleiteten Urlaub ist bereits verstrichen. Trotzdem trat das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde ein. Die Frage, ob der Mann Anspruch auf begleiteten Ausgang hat, könne sich wiederholen.
Eng strukturiertes Setting notwendig
Der Mann argumentierte, bisherige Ausgänge hätten nie in Fluchtversuchen geendet, die Sicherheit sei mit den beiden Vollzugsmitarbeitenden gewährleistet.
Doch auch das Gericht lehnte die Beschwerde ab. Denn die Vollzugsbehörden erachteten weiterhin ein «eng strukturiertes und gesichertes Setting als notwendig», heisst es im Urteil.
Der Ausgang pflege keine Beziehungen zur Aussenwelt, wie es der Verurteilte darstelle. Denn dies setze einen zwischenmenschlichen Kontakt voraus. Es gehe dem Verurteilten eher darum, mit dem Ausgang die Motivation für den weiteren Vollzug aufrechtzuerhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Taten liegen knapp 30 Jahre zurück
Der Mann hatte 1997 einen Arbeitskollegen einer Behindertenwerkstatt mit einem Küchenmesser mehrmals in den Rücken gestochen, um diesen zu töten. Stimmen hätten ihm diese Tat befohlen, sagte er beim Prozess 1998 vor dem Bezirksgericht Laufenburg. Das belegt ein Zeitungsartikel von damals.
Der Beschuldigte habe eine paranoide Schizophrenie und eine psychotische Störung, geht aus den aktuellen Gerichtsunterlagen hervor. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Wegen der Schizophrenie wurde er jedoch in einer Heil- und Pflegeanstalt untergebracht.
Dort schlug der Mann knapp einen Monat nach dem ersten Urteil mit einer Hantel siebenmal auf den Kopf eines schlafenden Zimmerkollegen ein. Auch diese Tat stehe im Zusammenhang mit der Erkrankung des Beschuldigten, steht in aktuellen Unterlagen. Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Mann zu drei Jahren Gefängnis. Auch diese Strafe wurde aufgeschoben, stattdessen folgte die Verwahrung.
2008 wurde die Verwahrung in und eine stationäre Massnahme umgewandelt. 2018 beschloss das Bezirksgericht Lenzburg die erneute Verwahrung des Mannes. (Urteil WBE.2026.90 vom 24.07.2026)





