Lenzburg

    Schwerbehinderte Tochter getötet – Eltern stehen vor Obergericht

    Fabia Söllner
    Fabia Söllner

    Wohlen,

    Im Aargau wurden Eltern zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht spricht von der vorsätzlichen Tötung ihrer schwerbehinderten Tochter.

    aargau obergericht
    Am Aargauer Obergericht fand der Prozess statt. - keystone

    Eine Tat, die die Schweiz erschüttert: Im Mai 2020 sollen Eltern aus Hägglingen im Kanton Aargau ihre schwerbehinderte, dreijährige Tochter getötet haben. Die Eltern gaben zu, ihrer Tochter Ecstasy in den Schoppen gemischt und sie danach erstickt zu haben, wie «SRF» berichtet.

    Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte die Eltern zu je acht Jahren Gefängnis. Es handelte sich laut Gericht um vorsätzliche Tötung.

    Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung drei Jahre wegen Totschlags aus Mitleid.

    Das Urteil und die Begründung

    Die Richterin betonte, dass die Eltern zwar an ihre Grenzen gestossen seien. Dennoch sei es nicht nachvollziehbar, dass sie keine Hilfe gesucht oder angenommen hätten, so «SWR».

    Gericht
    Das Obergericht in Aargau. - keystone

    Die Argumentation der Eltern, sie hätten ihre Tochter «erlösen» wollen, akzeptierte das Gericht nicht.

    Das Mädchen litt an einer schweren Cerebralparese. Sie konnte nicht selbstständig sitzen, sprechen oder essen und war rund um die Uhr auf Pflege angewiesen, wie «SRF» berichtet.

    Familiäre Überforderung und abgelehnte Hilfe

    Die Eltern schilderten vor Gericht, dass sie das Leiden ihrer Tochter nicht mehr ertragen konnten. Sie hätten Hilfe und geplante Operationen abgelehnt.

    Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass es Hoffnung auf eine Verbesserung gegeben hätte. Etwa durch eine Magensonde oder die Unterbringung in einer Institution.

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    Die Eltern hatten bereits ein Jahr zuvor versucht, das Kind mit Schlafmitteln zu töten. Die Grossmutter wurde vom Vorwurf der Beteiligung freigesprochen, wie «SWR» berichtet.

    Motiv und gesellschaftliche Debatte

    Die Eltern erklärten, sie hätten das Kind aus Mitleid getötet. Sie würden es wieder tun, auch wenn es für sie das Schlimmste sei, so «SRF».

    Das Gericht betonte, dass Eltern nicht das Recht hätten, über den Wert des Lebens ihres Kindes zu entscheiden.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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    Bezirksgericht Aargau
    Urteil

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