Stadtrat Mellingen AG: Bestechungsvorwürfe gegen Unternehmer!
Brugg 15.11.2024 - 10:32
Ein Mellinger Unternehmer soll versucht haben, den Stadtrat zu bestechen. Es geht dabei um eine Lärmentschädigung – und um über zwei Millionen Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Unternehmer aus Mellingen AG.
- Dieser soll versucht haben, den Stadtrat zu bestechen.
- Hintergrund ist ein Entschädigungsstreit mit dem Kanton im Zuge des Baus einer Umfahrung.
Schwere Vorwürfe gegen einen Unternehmer aus Mellingen AG: Er soll versucht haben, den Stadtrat zu bestechen, um vom Kanton eine höhere, millionenschwere Lärmentschädigung zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen ihn, wie der «Blick» berichtet.
Auslöser ist der Bau einer Umfahrungsstrasse, für die der Kanton Land der Marin Frey AG brauchte. Diese gehört dem Unternehmer Christoph Nüssli. Um die Entschädigung wird schon seit Jahren gestritten. Vor allem um jene für die Lärmbelastung durch die neue Strasse.
Der Kanton bietet 5800 Franken. Unternehmer Nüssli hätte jedoch gerne 2,5 Millionen Franken.
Wie ist dieser enorme Unterschied zu erklären? Der Kanton geht vom Ist-Zustand aus und meint, das ansässige, betroffene Gewerbe sei nicht sehr lärmempfindlich.
Nüssli führt hingegen eine mögliche künftige Wohnbebauung ins Feld, für die Lärm ein Problem wäre – deshalb die höhere Entschädigung. Eine solche Wohnbebauung ist aktuell rechtlich jedoch ausgeschlossen – das Gebiet ist keine Wohnzone.
Unternehmer bittet mit Brief um Umwidmung
Um seine Ansprüche zu formulieren, adressierte Nüssli einen Brief an einen ihm bekannten Stadtrat. Im Mai 2022 bat er darum, einen Wohnanteil von einem Drittel in der kontrovers diskutierten Zone zu genehmigen.
Darüber hinaus enthielt der Brief laut «Blick» eine codierte Botschaft. Entschlüsselt liest sich das Ganze in etwa so: Wenn der Unternehmer seine Millionenentschädigung durchsetzen könne, würde er der Gemeinde einen Anteil gewähren.
Denn auch die Gemeinde müsste einen Teil der millionenschweren Lärmentschädigung übernehmen – womöglich satte 500'000 Franken. Diese würde Nüssli demnach rückerstatten. Nur der Kanton würde letztlich wirklich zahlen.
Beschuldigter: Vorwürfe sind haltlos
Seither beschäftigen die Bestechungsvorwürfe die Staatsanwaltschaft. Unklar ist aber noch, ob sie auch Anklage erheben wird.
Christoph Nüssli bezeichnet die Vorwürfe als haltlos. Die Initiative diesbezüglich, behauptet er, ging vom Stadtrat aus. Es sei «bis heute schleierhaft, wie daraus eine Bestechung konstruiert werden kann», sagt er dem «Blick».