Tötungsdelikt Wohlen AG: stationäre Massnahme für Mann beantragt

Nach dem Tötungsdelikt in Wohlen AG im August 2024 hat die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme für den mutmasslichen Täter beantragt. Ein Gutachten stufte den 41-jährigen Schweizer als schuldunfähig ein. Er ist laut Oberstaatsanwaltschaft geständig.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wirft dem Mann vorsätzliche Tötung, versuchte vorsätzliche Tötung und Gefährdung des Lebens vor. Wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag weiter mitteilte, reichte die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Anträge beim zuständigen Bezirksgericht Bremgarten ein.
Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei ihre umfassenden Ermittlungen abgeschlossen. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zeigte laut Medienmitteilung, dass der Beschuldigte an einer schweren paranoiden Schizophrenie leidet. Zum Tatzeitpunkt habe er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden.
Da er das Unrecht seiner Tat nicht einsehen konnte, gilt er als schuldunfähig, wie die Staatsanwaltschaft erläutert. Aus diesem Grund sehe das Gesetz keine Strafe vor. Zum Schutz der Öffentlichkeit fordere die Anklagebehörde jedoch eine langfristige stationäre Behandlung.
Lärm im Treppenhaus
Die Tat ereignete sich am Sonntagmorgen des 18. August 2024. Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Wohlen nahmen damals laute Geräusche im Treppenhaus wahr. Als ein Nachbar bei dem Beschuldigten klingelte, um ihn auf den Lärm anzusprechen, öffnete dieser die Tür und schoss sofort mit einer Pistole auf den Mann. Das Opfer war ein 39-jähriger Pole.
Der Angreifer richtete die Waffe anschliessend auch auf die herbeieilende Ehefrau und feuerte auf die siebenjährige Tochter. Das Mädchen überlebte nur durch Zufall ohne lebensgefährliche Verletzungen, wie die Staatsanwaltschaft festhält.
Die Polizei nahm den Schützen am Tatort fest. Er befindet sich seither in behördlicher Obhut. Er habe die Taten eingeräumt, hiess es. Bis zu einem Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.






