Trotz Millionen! Arbeitsloser im Aargau will keine Steuern zahlen
Mutschellen-Reusstal-Kelleramt 17.09.2024 - 10:19
Ein arbeitsloser Mann erhält 5,4 Millionen Franken aus einem Lizenzverkauf. Steuern? Die möchte er jedoch nicht bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann erzielte Einnahmen durch den Lizenzverkauf von Hepatitis-Impfungen.
- Den Erlös hat er aber nicht bei der Steuerbehörde angegeben.
- Nun stellt sich die Frage, ob die Einnahmen versteuerbar sind oder nicht.
Ein bisher unauffälliger Steuerzahler geriet ins Visier der Steuerbehörden, als er durch den Verkauf von Hepatitis-Impfung-Lizenzen einen stattlichen Betrag von 5,4 Millionen Franken erhielt.
Der arbeitslose Mann, der ein Arbeitslosengeld von 4029 Franken bezog, wollte den Erlös aus dem Lizenzverkauf nicht versteuern. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Auf die Schliche gekommen
Das ist passiert: Das Ehepaar gab sein steuerbares Einkommen mit nur 87'702 Franken an und vertrat die Ansicht, dass es sich bei dem Lizenz-Erlös um einen privaten Kapitalgewinn handelt.
Trotzdem veranlagte die Steuerkommission eine Steuer auf ein Einkommen und Vermögen von jeweils 5,5 Millionen Franken. Damit ergab sich eine Differenz von 5,4 Millionen Franken zu den Angaben des Ehepaares. Das zog einen Rechtsstreit nach sich, der bis vor das Obergericht ging.
Die zentrale Frage war, ob es sich bei dem Erlös um privaten Kapitalgewinn handelt, der steuerfrei ist, oder ob es Erträge aus selbstständiger Arbeit sind, die besteuert werden müssen.
Sind diese Einnahmen nun versteuerbar?
Die Behörden berücksichtigten laut «Aargauer Zeitung» mehrere Faktoren: Sie sahen die Lizenz als Geschäftsvermögen an und gingen von einer Gewinnabsicht aus dem Moment an aus, in dem der Mann seine Vertriebsrechte zu nutzen begann und sein Unternehmen gründete. Der Mann bestritt jedoch, seine Tätigkeit als selbstständige Arbeit zu betrachten.
Er behauptete, weder finanzielle Mittel noch Arbeit investiert zu haben und die Lizenz lediglich zufällig erworben zu haben.
Das Obergericht wies den Einspruch des Ehepaares aber ab. Sollte das Urteil also rechtskräftig werden, könnten Bund, Kanton und Gemeinde daher einen Steuersegen erwarten.
Für Oberwil-Lieli etwa mit dem damals niedrigsten Steuerfuss wäre eine Summe von 1,6 Millionen Franken fällig, bei den Gemeinden mit dem höchsten Steuerfuss sogar zwei Millionen Franken.