Vom Zoll erwischt! Aargauer bestellt Fake-Pistole aus China – Busse

Marie Augustin
Marie Augustin

Lenzburg 15.10.2024 - 11:54

Ein Aargauer (45) hat sich beim Online-Händler Temu eine Spielzeugpistole bestellt. Nun wurde er zu einer Busse verurteilt.

Spielzeugpistole bestellt verurteilt
Auch Spielzeugwaffen, die einer echten zum Verwechseln ähnlich sehen, sind verboten. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer (45) hat sich über Temu eine Spielzeugwaffe aus China bestellt.
  • Weil diese täuschend echt aussieht, wäre dazu eine Genehmigung nötig gewesen.
  • Der Mann wurde deshalb per Strafbefehl verurteilt.

Ein Mann aus Lenzburg AG hat im Mai eine Spielzeugwaffe beim Online-Händler Temu bestellt. Die Lieferung aus China wurde prompt vom Zoll in Embrach abgefangen.

Grund: Für die Einfuhr der Fake-Pistole hätte der 45-Jährige eine Bewilligung benötigt, wie «ArgoviaToday» schreibt. Diese sah zu echt aus, um sie als Spielzeugwaffe zu erkennen.

Der Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hält fest: «Es handelt sich um eine Imitationswaffe gemäss Waffengesetz, da sie aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann.»

Wusstest du, dass die Einfuhr von echt aussehenden Spielzeugwaffen verboten ist?

Wegen der versuchten Einfuhr der Imitationswaffe wurde der Mann laut «ArgoviaToday» nun zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken verurteilt. Es gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Zudem muss er eine Busse von 700 Franken entrichten und die Gebühren von 850 Franken übernehmen.

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