Gemeinde Neuenhof lehnt Richtplananpassung «Tägerhardächer» klar ab

Gemeindekanzlei Neuenhof
Gemeindekanzlei Neuenhof

Baden,

Der Gemeinderat Neuenhof lehnt die geplante Richtplananpassung «Gebiet Tägerhardächer» klar ab. Zentrale planungsrechtliche Anforderungen würden verletzt.

Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Der Gemeinderat Neuenhof lehnt die geplante Richtplananpassung «Gebiet Tägerhardächer» entschieden ab. Das teilt die Gemeinde Neuenhof am 6. Mai 2026 mit.

Dies weil sie zentrale planungsrechtliche Anforderungen verletzt und für Bevölkerung und die Landschaft erhebliche, nicht kompensierte Nachteile verursachen würde.

Damit wären tiefgreifende Eingriffe in geschützte Kulturlandreserven verbunden, ohne dass die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen überzeugend erbracht wären.

Verletzung des Sachplans «Landschaftsspange Sulperg-Rüsler» wiegt besonders schwer

Zudem fehlt weiterhin ein verbindlicher Standortentscheid des Investors, sodass eine Richtplanfestlegung auf unsicherer Basis einer unzulässigen, spekulativen Vorfestlegung gleichkäme. Diese Kombination aus nicht erfüllten Zulässigkeitskriterien und fehlender planerischer Reife macht die Anpassung unverhältnismässig und rechtsfehlerhaft.

Besonders schwer wiegt dabei die Verletzung des behördenverbindlichen, überregionalen Sachplans «Landschaftsspange Sulperg–Rüsler».

Dieser Sachplan sichert den letzten grossen Grüngürtel im unteren Limmattal als zusammenhängenden Erholungs- und Landschaftskorridor zwischen Sulperg und Rüsler und verbietet dessen Überbauung mit grossflächigen Industrieanlagen.

Der Gemeinderat Neuenhof bemängelt ferner die fehlende Gesamtkoordination von Siedlung und Verkehr.

Wichtige Grundlagen sind durch die Vorlage nicht belegt

Bis zu 3000 zusätzliche Arbeitsplätze würden in einem bereits heute stark belasteten Netz zu markantem Mehrverkehren führen, während tragfähige Verkehrsmodellierungen, ein kohärentes Erschliessungskonzept sowie überprüfbare Massnahmen zur Verlagerung auf den Umweltverbund fehlen.

Nicht belegt sind insbesondere Kapazitätsreserven an neuralgischen Infrastrukturen wie Limmatbrücke, Autobahnanschlüssen und Kantonsstrassen oder ÖV-Systemen, ebenso wenig der Nachweis der Einhaltung von Lärm- und Luftgrenzwerten.

Ohne diese Grundlagen widerspricht die Vorlage den Prinzipien der haushälterischen Bodennutzung, der Koordination und der Verhältnismässigkeit und verfehlt eine nachvollziehbare Interessenabwägung zugunsten von Gesundheit, Sicherheit, Erreichbarkeit und Lebensqualität.

Gemeinde lehnt das Projekt derzeit klar ab

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Neuenhof verlangt, die Richtplananpassung bis zur Erfüllung elementarer Voraussetzungen zurückzustellen.

Solange dies nicht gegeben ist, kann auch keine Rede davon sein, dass nur eine Nachbargemeinde (Würenlos) das Projekt klar ablehnt, wie das die Gemeinde Wettingen kommuniziert hat.

Vielmehr lehnt auch der Gemeinderat Neuenhof das Projekt derzeit klar ab.

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