Neuenhof kritisiert Richtplan-Anpassung Tägerhard

Der Gemeinderat Neuenhof lehnt die Anpassung des Richtplans für «Tägerhardächer» ab. Schutz der Landschaftsspange und Verkehrsbelastung stehen im Vordergrund.

Wie die Gemeinde Neuenhof berichtet, läuft die Vernehmlassung des Regierungsrates zur Anpassung des kantonalen Richtplans in Sachen «Tägerhardächer» Wettingen noch bis zum 27. März 2026.
Das aktuelle Landwirtschaftsgebiet, welches teilweise von einem Siedlungstrenngürtel mit mehreren beteiligten Gemeinden überlagert ist, soll künftig 3000 Personen als Arbeitsort dienen. Der Gemeinderat Neuenhof hat sich intensiv damit befasst und hat einige Bedenken.
Wiederspruch zum Sachplan der Landschaftsspange «Sulperg-Rüsler»
Die ins Auge gefasste Ansiedlung einer Grossunternehmung steht im klaren Widerspruch zum behördlichen Sachplan der Landschaftsspange «Sulperg-Rüsler».
Aus dem behördlichen Bericht zur Landschaftsspange wird nachfolgend zitiert: «Mit den Gebieten für Agglomerationspärke wird die Möglichkeit geschaffen, siedlungsnahe attraktive Parklandschatten für die Naherholung, Freizeit, Kultur und Natur einzurichten. Sie dienen als Ausgleichsräume zur dichten Besiedlung. Die landwirtschaftliche und die forstliche Nutzung werden in diesen Gebieten mit der Freizeit- und Erholungsnutzung verbunden.»
Im Entwicklungskonzept zur Landschaftsspange «Sulperg-Rüsler» sind zahlreiche Massnahmen festgehalten. Für das Gebiet «Tägerhardächer» respektive «Tägerhard» sind es «Bewegungs- und Erholungskorridor Tägerhard-Flühfeld: Laufstreifen, Finnen-, Scatingbahn, Spiel- und Sportwiesen anlegen entlang der Bahnböschung und/oder entlang dem Autobahnzubringer Furttalstrasse bis Peterhans Handwerk-Center, allenfalls auf der vorgeschlagenen Teil-Überdeckung Autobahnzubringer-Furttalstrasse L. 01.» sowie «Der zukünftige Siedlungsrand soll mit einer ‹grünen Kulisse› und ökologisch wertvollen Flächen klar begrenzt werden und damit auch eine ökologische Vernetzung von der Limmat bis zum Sulperg sicherstellen. Der Siedlungsrand wird mit Baum- und Gehölzgruppen gestaltet.»
Gestützt auf diese Ausgangslage stellt der Gemeinderat fest, dass sich nach seiner Auffassung an dieser Angangslage nichts geändert hat und die Landschaftsspange «Sulperg-Rüsler» auch unter den aktuellen Erkenntnissen weiterhin zu erhalten ist. Der Schutz dieser wertvollen Landschaft, welche regelmässig auch als «Grüngürtel» bezeichnet wird, ist nicht zu untergraben.
Verfahren
Zudem ist die Reihenfolge der Verfahren nicht korrekt. Zuerst muss das ordentliche Richtplanverfahren abgeschlossen sein, bevor über einen Sachplan befunden werden kann.
Verkehr
Durch die zusätzlichen Arbeitsplätze würde das jetzt schon an seine Grenzen stehende Verkehrsnetz zusätzlich belastet werden.
Aufgrund der genannten Punkte lehnt der Gemeinderat Neuenhof die Anpassung des regionalen Sachplans «Sulperg-Rüsler» zum aktuellen Zeitpunkt ab und wird im Rahmen der Vernehmlassung eine entsprechende Stellungnahme einreichen.





