Neuenhof: Zahlungsaufforderung für offene Steuerrechnungen 2023

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden 31.10.2023 - 14:36

Wie die Gemeinde Neuenhof meldet, mögn sich die Personen, welche die Steuerrechnung 2023 noch nicht bezahlt haben, umgehend an die Abteilung Finanzen wenden.

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof. (Archivbild) - Nau.ch

Die provisorischen Steuerrechnungen für die Steuerperiode 2023 waren per 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig.

Aus diesem Grund wurde bereits Ende September 2023 allen Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige zugestellt.

Seit dem 1. November 2023 läuft ein Verzugszins in der Höhe von fünf Prozent.

Mahngebühr von 35 Franken für späte Zahlungen

Bei Bezahlung der provisorischen Steuern 2023 nach dem 31. Oktober 2023 ohne Raten- oder Stundungsvereinbarung wird eine Mahngebühr von 35 Franken in Rechnung gestellt.

Steuerpflichtige, welche bereits Raten- und Stundungsvereinbarungen für das Steuerjahr 2023 vereinbart haben, müssen sich nicht mehr separat melden.

Personen, welche die provisorische Steuerrechnung 2023 noch nicht bezahlt und noch kein Stundungsgesuch gestellt haben, sollen sich sofort bei der Abteilung Finanzen Neuenhof telefonisch oder per E-Mail melden, damit ein Ratenzahlungsplan geprüft werden kann.

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