Arni AG: Äste müssen bis Ende Oktober 2026 zurückgeschnitten sein

Wer in Arni AG ein Grundstück an einer Strasse besitzt, muss überhängende Äste bis Ende Oktober zurückschneiden. Auch das Feuerverbot ist aufgehoben.

Am Mittwoch, 16. September 2026, wurde das bedingte Feuerverbot im Kanton Aargau aufgehoben. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Es gilt neu die Gefahrenstufe 3 von 5. Das aktuelle Merkblatt finden Sie auf der Website der Gemeinde Arni.
Voranzeige Häckseltour
Die nächste Häckseltour findet am Dienstag, 6. Oktober 2026, statt. Es ist darauf zu achten, dass nur Astmaterial mit einem Durchmesser von 1 bis 15 cm bereitgestellt wird. Sträucherschnitt, Grünmaterial usw. stellen Grüngut dar und sind der Grüngutabfuhr mitzugeben.
Im Weiteren ist die Rückseite des allen Haushaltungen zugestellten Entsorgungsplans 2026 zu beachten.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende Oktober
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind. Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen.
Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der Zugang zu den Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind die gesetzlich festgelegten Sichtzonen einzuhalten. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Oktober zu erfolgen.
Nach unbenutztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt – auf Kosten der säumigen Grundeigentümer – zu veranlassen. Die Gemeindebehörde dankt für die Unterstützung und Kooperation im Sinne der Verkehrssicherheit.








