Hecken müssen bis Ende Oktober zurückgeschnitten sein

    Gemeinde Oberlunkhofen
    Gemeinde Oberlunkhofen

    Mutschellen-Reusstal-Kelleramt,

    Der Gemeinderat Oberlunkhofen AG erinnert die Grundeigentümer an den Rückschnitt: über Strassen gilt eine freie Höhe von 4.5 Metern, über Trottoirs 2.5 Meter.

    heckenschere in aktion
    Eine Hecke. (Symbolbild) - Depositphotos

    Wuchernde Pflanzen können im Strassen- und Trottoirbereich die Sicht von Fussgängern und Fahrzeuglenkern stark beeinträchtigen und sind damit ein Sicherheitsrisiko.

    Alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden gebeten, die Bäume, Sträucher und Hecken, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden (§ 109 Abs. 2 BauG).

    Dabei sind folgende Vorschriften jederzeit zu beachten:

    Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein und sind von Pflanzen frei zu halten.

    Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstückgrenze zu erfolgen.

    Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.5 m freigehalten werden.

    Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.5 m betragen.

    Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 60 cm bis 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen (§ 110 Abs. 3 BauG und § 42 Abs. 2 BauV).

    Kommentare

    Weiterlesen

    Sträuche und Bäume zurückschneiden.
    Gemeinde
    Oberlunkhofen

    Mehr aus Lenzburg

    Bauarbeiten
    Auw AG
    1 Interaktionen
    Im Aargau

    Mehr aus Aargau

    Krokus
    1 Interaktionen
    Solothurn
    2 Interaktionen
    Messerangriff
    Der STV Kölliken freut sich auf zahlreiche Teams sowie viele Besucherinnen und Besucher an der «Bou-Olympiade». - zVg
    Das steckt dahinter