Oberlunkhofen erinnert an die Meldepflicht von Vermietern
Nau.ch Lokal
Am 13.03.2024 - 11:19
Wie die Gemeinde Oberlunkhofen berichtet, sind Vermieter von Wohnräumen verpflichtet, Mieter der Einwohnerkontrolle zu melden.
Nach kantonaler Gesetzgebung (Paragraf zehn Absatz eins Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Gemeinde bittet Vermieter deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail vorzunehmen.