Sinkende Grundwasserstände erfordern Sparmassnahmen

Wegen sinkender Grundwasserstände und eines massiv gestiegenen Verbrauchs ruft die Stadt Bremgarten zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf.

Auch in diesem Jahr waren die Niederschläge gering und die Grundwasserstände sind wieder kontinuierlich am Sinken, berichtet die Stadt Bremgarten. Der Wasserverbrauch ist wegen der anhaltenden Trockenheit und der Hitzeperiode massiv angestiegen. Aus diesen Gründen wird die Bevölkerung zum Sparen von Wasser aufgerufen.
Wasser kann jeden Tag durch das persönliche Verhalten eingespart werden. Selbst bei kleinen alltäglichen Aufgaben und Tätigkeiten kann durch rücksichtsvollen Umgang mit dieser lebenswichtigen Ressource übers Jahr viel Wasser eingespart werden.
Duschen statt Baden. Beim Duschen und Händewaschen das Wasser abstellen, während das Einseifen erfolgt. Die Toilettenspülung mit Spülstopp verwenden, damit die Spülung nur so lange betätigt wird, wie unbedingt notwendig.
Wasser sparen im Haushalt und Garten
Fliessendes Wasser möglichst vermeiden. Salat, Gemüse und Obst können beispielsweise in einer Schüssel gewaschen werden. Das Wasser kann anschliessend für die Pflanzenbewässerung weiterverwendet werden.
Regenwasser vom Dach in einem Fass sammeln und zur Bewässerung von Pflanzen oder zum Auffüllen von Teichen nutzen. Wenn möglich die Bewässerung von Rasenflächen vermeiden.
Wassersparende Einsätze für Duschkopf und Wasserhahn verwenden. Beim Kauf von Wasch- und Spülmaschinen auf den Strom- und Wasserverbrauch achten und Geräte mit der höchsten Effizienzklasse auf der Energieetikette wählen. Geräte mit Spar- oder Ökoprogrammen nutzen.
Erhalt der Sportanlagen durch minimale Bewässerung
Wer Wasser spart, spart gleichzeitig Energie und damit bares Geld. Wer heisses Wasser sparsam nutzt, erzielt den grössten Energiespareffekt, denn der Energieaufwand für Warmwasser ist etwa 150-mal grösser als der für kaltes Wasser.
Die Sportplätze der Stadt müssen auch dieses Jahr minimal bewässert werden. Dies im Sinne einer Schadensbegrenzung. Wird die Bewässerung eingestellt, drohen Schäden im Wert von 100‘000 Franken.





