EW Windisch wird selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt

Das Elektrizitätswerk Windisch wird per 1. Januar 2027 in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt überführt. Für die Strombezüger ändert sich nichts.

Der Beschluss des Einwohnerrates zur Rechtsformänderung des Elektrizitätswerks Windisch (EW) ist rechtskräftig, wie die Gemeinde Windisch mitteilt.
Das EW Windisch wird per 1. Januar 2027 in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt überführt.
Mit der neuen Rechtsform erhält das EW eine eigenständige Organisation und eine rechtliche Grundlage für seine Aufgaben. Es bleibt dabei weiterhin vollständig im Eigentum der Gemeinde Windisch.
Für die Strombezüger ändert sich im Alltag nichts. Die Regionalwerke AG Baden bleiben weiterhin für den operativen Betrieb des Elektrizitätswerks zuständig. Die bisherigen Ansprechpartner und Dienstleistungen bleiben unverändert bestehen.
Gemeinde behält politische Verantwortung
Mit der neuen Organisationsform werden die Rollen und Verantwortlichkeiten klarer geregelt. Die Gemeinde Windisch behält die politische Verantwortung und steuert das EW über die Eigentümerstrategie.
Die künftige Betriebskommission ist für die fachliche und unternehmerische Führung des Elektrizitätswerks zuständig. Der operative Betrieb wird weiterhin extern geführt. Gleichzeitig wird mit der Rechtsformänderung die rechtliche Grundlage für die Konzessionsabgabe abgesichert. Damit wird eine für die Gemeinde wichtige finanzielle Grundlage langfristig erhalten.
Aktuell laufen die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Organisationsstruktur. Zurzeit läuft die Ausschreibung für die Besetzung der neuen Betriebskommission. Parallel dazu werden weitere Optimierungen umgesetzt, insbesondere im Bereich Digitalisierung. Unter anderem ist der Aufbau eines Kundenportals vorgesehen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der neuen Struktur eine stabile und zukunftsgerichtete Grundlage für die Energieversorgung in Windisch geschaffen wird.






