In Wäldern um Villigen herrscht Leinenpflicht für Hunde
Brugg 30.03.2023 - 14:28
Wie die Gemeinde Villigen mitteilt, sind Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand zwingend an der Leine zu führen.
In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen.
Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Absatz 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.
Leinenpflicht dient zum Schutz
Hunde sollten ebenfalls an der Leine geführt werden, wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen.
Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen, ist es für alle angenehmer, wenn der Hund an der Leine geführt wird.
Dasselbe gilt auch, wenn sich die Tiere selber gefährden (zum Beispiel Strassenverkehr, Stadt, Quartier) oder im Wald und auf Waldhöhe, besonders während der Setzzeit der Rehe.
Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen und im Dorfzentrum, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Spiel- und Grünflächen, soll der Hunde immer an der Leine geführt werden.