Remetschwil präsentiert einen positiven Steuerabschluss 2022
Brugg 15.03.2023 - 19:25
Wie die Gemeinde Remetschwil informiert, wurde dank Mehreinnahmen ein 23 Prozent besserer Steuerabschluss 2022 erzielt als budgetiert.
Im Budget 2022 waren in allen Steuerkategorien Nettoeinnahmen von insgesamt 7'201'800 Franken vorgesehen.
Die Rechnung 2022 weist mit 9'468'669,45 Franken einen Anstieg beim Gesamtsteuerertrag aus.
Damit liegt der effektive Steuerertrag 2022 um 2'266'869,45 Franken oder um rund 23,94 Prozent über dem Budgetbetrag.
Höhere Erträge waren insbesondere bei den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen zu verzeichnen.
Es wurde mehr eingenommen als budgetiert
In den Vorjahren konnten für das Jahr 2022 Mehreinnahmen von 537'129,45 Franken verzeichnet werden.
Die Sollstellungen für das Rechnungsjahr liegen um 1'458'866,80 Franken über den Erwartungen.
Gründe für die Mehrerträge der Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen sind vereinzelte Einwohner mit erhöhten Einkommen, welche aufgrund der Vorjahre zu tief sollgestellt wurden.
Das neue Grundpfandrecht spielte eine wichtige Rolle
Per 1. Januar 2020 wurden im Kanton Aargau das gesetzliche Grundpfandrecht eingeführt.
Der Käufer einer Liegenschaft kann sich mit der Einzahlung eines pauschalen Betrags von drei Prozent des Kaufpreises an die Steuerbehörde gegen eine spätere Inpflichtnahme aus dem Grundpfandrecht absichern.
Die Zahlungseingänge dienen als Absicherungen gegen das Grundpfandrecht (keine Steuern) und sind somit nicht im Steuerertrag zu verbuchen.
Mit dem Jahresabschluss 2022 wurden somit die Absicherungen gegen das Grundpfandrecht in Höhe von 419'389,40 Franken (Natürliche Personen: 359'481 Franken, Juristische Personen 59'908,40 Franken) abgegrenzt.
Leichte Erhöhung dank der bezahlten Verzugszinsen
Auf zu spät bezahlten Steuern wurden 10'101,70 Franken (Vorjahr 7155,40) an Verzugszinsen eingenommen.
An Vergütungszinsen wurden 4587,60 Franken gewährt (Vorjahr 4412,55 Franken). Der Vergütungszinssatz wurde wie bereits im Vorjahr auf 0,1 Prozent belassen.
Für Mahnungen, Betreibungen im Bezugsverfahren und Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden im Rechnungsjahr 14'253,75 Franken (Vorjahr 11'517,75 Franken) Gebühren, Anteil Gemeinde, eingenommen.
Der Steuerausstand (fakturiert, aber noch nicht bezahlt) per 31. Dezember 2022 Anteil Gemeindesteuern beträgt 686'986 Franken oder 7,46 Prozent der Sollstellung (2021: 8,37 Prozent, 2020: 7,50 Prozent, 2019: 4,88 Prozent, 2018: 7,93 Prozent, 2017: 12,71 Prozent).
Bussen im Steuerwesen
Gemäss § 253 Abs. 2 des Steuergesetzes fällt die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen (infolge Nichtabgabe der Steuererklärung) den Gemeinden zu.
Für das Rechnungsjahr 2022 belaufen sich die vereinnahmten Bussen auf 36'477,55 Franken, wovon die Gemeinde 8238,80 Franken erhält.