Villigen veröffentlicht Umfrageergebnis zu den Tempo-30-Zonen

Gemeinde Villigen
Gemeinde Villigen

Brugg 27.07.2023 - 11:48

Wie die Gemeinde Villigen mitteilt, erfolgte in der Zeit vom 23. Mai bis 22. Juni 2023 die Befragung zur Einführung von Tempo-30-Zonen in Villigen.

Villigen. (Symbolbild) - villigen.ch

Die Befragung zur Einführung von Tempo-30-Zonen in Villigen erfolgte in der Zeit vom 23. Mai bis 22. Juni 2023.

Mit der Befragung wurden insgesamt 1935 Personen bedient. Es haben 843 beziehungsweise 43,56 Prozent daran teilgenommen.

Daraus ergab sich, dass Tempo 30 sowohl in den jeweiligen Quartieren als auch flächendeckend begrüsst wird.

Einzig das Quartier Trotte lehnt die Einführung mit 54 Prozent ab.

Keine Tempo-30-Zone auf der Hauptstrasse

Die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Hauptstrasse wird nicht begrüsst. Einzig die Anwohner der Remigerstrasse stimmen Tempo 30 auf der Hauptstrasse mit 63 Prozent zu.

Im Quartier Neuzelg hält sich der Ja- beziehungsweise Nein-Anteil mit 50/50 die Waage.

In Bezug auf die Fahrverbote im Quartier Obsteinen beziehungsweise Remigerstrasse ist die Tendenz ziemlich klar.

Der Status quo soll beibehalten werden. Das heisst, die Remigerstrasse soll offengelassen, das Fahrverbot im Quartier Obsteinen belassen werden.

Die Remigerstrasse wird wieder für den Verkehr geöffnet

Bei der Stichfrage ist die Tendenz, das Quartier Obsteinen zu öffnen.

Der Gemeinderat hat aufgrund des Umfrageergebnisses die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen auf den Villiger Gemeindestrassen beschlossen.

Auf die Aufhebung des Fahrverbots im Quartier Obsteinen wird verzichtet und ein Fahrverbot bei der Remigerstrasse ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Dies bedeutet nach dem temporären Fahrverbot, welches aufgrund der Baustelle für die Wohnüberbauung Obsteinen bis am 31. Dezember 2024 verfügt wurde, wird die Remigerstrasse wieder für den Verkehr geöffnet.

Die Geschwindigkeit im Wohnbereich wird begrenzt

Neu wird aufgrund des Umfrageergebnisses die Geschwindigkeit im Wohnbereich auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt.

Die für die Umsetzung der Tempo-30-Zonen erforderliche Publikation wird voraussichtlich im Oktober 2023 öffentlich aufgelegt.

Die Kosten für die Signalisation der Tempo-30-Zonen werden im Budget 2024 berücksichtigt.

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