Fricktal

    Herznach-Ueken AG: Hecken entlang der Strassen müssen weichen

    Gemeinde Herznach-Ueken
    Gemeinde Herznach-Ueken

    Fricktal,

    Entlang der Strassen in Herznach-Ueken AG müssen Pflanzen die Sicht freigeben. Der Unterhaltsbetrieb verteilt in den nächsten Wochen Aufforderungen mit Frist.

    Herznach-Ueken AG
    Die Gemeindeverwaltung Herznach (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind Bäume, Hecken, Pflanzen und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Im Grundsatz gilt: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

    Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenrand bis auf 2.50 m Höhe, über Strassen bis 4.50 m freigehalten werden. Die Rechtsgrundlagen sind im Baugesetz (§§ 109 bis 111) bzw. in der kantonalen Bauverordnung (§ 42) zu finden.

    Der Unterhaltsbetrieb wird in den nächsten Tagen und Wochen allen Grundeigentümern, deren Pflanzen nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zurückgeschnitten sind, eine Aufforderung in den Briefkasten legen. Die Grundeigentümer sind gebeten, die auf dem Blatt vermerkte Frist einzuhalten. Andernfalls wird der Rückschnitt durch den Unterhaltsbetrieb auf Kosten des Grundeigentümers erfolgen. Vielen Dank für die Mithilfe.

    Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen der Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken gerne zur Verfügung.

    Kommentare

    Mehr aus Fricktal

    Döttingen AG
    Döttingen AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG

    Mehr aus Aargau

    AKW Gösgen
    8 Interaktionen
    Keine Gefahr
    Das macht die City-Managerin von Aarau
    Romana Waller
    Welpen
    16 Interaktionen
    Grenchen SO