Herznach-Ueken AG: Hecken entlang der Strassen müssen weichen

Entlang der Strassen in Herznach-Ueken AG müssen Pflanzen die Sicht freigeben. Der Unterhaltsbetrieb verteilt in den nächsten Wochen Aufforderungen mit Frist.

Entlang von öffentlichen Strassen und Fusswegen sind Bäume, Hecken, Pflanzen und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Im Grundsatz gilt: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Seitlich hat der Rückschnitt auf die Grundstückgrenze zu erfolgen. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenrand bis auf 2.50 m Höhe, über Strassen bis 4.50 m freigehalten werden. Die Rechtsgrundlagen sind im Baugesetz (§§ 109 bis 111) bzw. in der kantonalen Bauverordnung (§ 42) zu finden.
Der Unterhaltsbetrieb wird in den nächsten Tagen und Wochen allen Grundeigentümern, deren Pflanzen nicht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zurückgeschnitten sind, eine Aufforderung in den Briefkasten legen. Die Grundeigentümer sind gebeten, die auf dem Blatt vermerkte Frist einzuhalten. Andernfalls wird der Rückschnitt durch den Unterhaltsbetrieb auf Kosten des Grundeigentümers erfolgen. Vielen Dank für die Mithilfe.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen der Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken gerne zur Verfügung.






