Gipf-Oberfrick: Steuererklärungen jetzt per EasyTax möglich

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Fricktal 24.01.2024 - 06:55

Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden demnächst Steuererklärungen 2023 versendet. Diese sollen bis 31. März 2024 beglichen werden.

Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick.
Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2023. Ausserdem ist ab sofort möglich, das Programm EasyTax zu installieren, mit dem die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt und auch eingereicht werden kann.

Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden.

Sollten nicht alle Belege elektronisch übermittelt werden, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden. Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2024 bei der Gemeinde eintreffen.

Wer die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen will, nutzt dafür den grossen Briefkasten vor dem Eingang.

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt.

Alle Pflichtigen, die noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachholen.

Bei Änderungen des Kontos muss auch die Kontoverbindung im Wertschriftenverzeichnis angepasst werden.

Antrag auf Fristerstreckung möglich

Wird die Steuererklärung nicht innert Frist eingereicht, hat dies eine gebührenpflichtige Mahnung zur Folge.

Die Beantragung einer rechtzeitigen Fristverlängerung verhindert die Mahngebühren.

Dazu werden die Adressnummer sowie der Zugangscode oder das Geburtsdatum benötigt. Der Zugangscode ist auf der ersten Seite der Steuererklärung aufgeführt.

Fristerstreckungen können auch über die Webseite der Gemeinde, per Telefon oder E-Mail beantragt werden.

Gebühren für Mahnungen werden in Rechnung gestellt

Der Grosse Rat hat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1. Januar 2019 eingeführt.

Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von 35 Franken an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr 50 Franken.

Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit 35 Franken in Rechnung gestellt.

Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden 100 Franken fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.

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