Wegen Trockenheit: Striktes Feuerwerksverbot zum 1. August

Gemeinde Zeiningen
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der Brandgefahr gilt in Zeiningen über den 1. August ein absolutes Feuerwerksverbot. Die Regionalpolizei kontrolliert.

Wie die Gemeinde Zeiningen informiert, erlässt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr der Gemeinderat ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Zeiningen.
Das Verbot gilt über den 1. August und umfasst das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper. Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden.
Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Unteres Fricktal, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet.






