Doppelter Versand von Wahlunterlagen aufgeklärt

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Lenzburg,

In Lenzburg wurden für den Urnengang vom 28. September 2025 bei maximal 52 Stimmberechtigten Wahlunterlagen doppelt zugestellt; die Ursache ist geklärt.

Die Stadtverwaltung Lenzburg.
Die Stadtverwaltung Lenzburg. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler

Wie die Stadt Lenzburg informiert, kam es bei der Zustellung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom 28. September 2025 vereinzelt zu einer doppelten Zustellung an Stimmberechtigte in der Stadt Lenzburg. In enger Abstimmung mit dem Kanton Aargau sowie nach eingehender Analyse mit der zuständigen Druckerei konnte die Ursache identifiziert werden.

Die Auslegeordnung hat gezeigt, dass die Anzahl der doppelt versendeten Unterlagen überschaubar ist. Nach genauer Abklärung könnten maximal 52 Stimmberechtigte betroffen sein. Diese Personen wurden umgehend nach der Zustellung schriftlich informiert – mit einer Erläuterung der Situation und einer klaren Anleitung zum weiteren Vorgehen. Einige Rückmeldungen betroffener Stimmberechtigter sind bereits bei der Stadt eingegangen.

Sicherer Ablauf trotz doppelter Zustellungen

Für die Durchführung der Abstimmung am 28. September 2025 sind keine nennenswerten Änderungen erforderlich. Das Wahlbüro stellt sicher, dass keine Person mehrfach abstimmt und das Stimmgeheimnis in jedem Fall gewahrt bleibt.

Die Stadt Lenzburg arbeitet zusammen mit den involvierten Partnerunternehmen darauf hin, dass entsprechende Vorkommnisse in Zukunft nicht mehr auftreten.

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