Fahrverbot im Alten Kirchweg in Hunzenschwil

Nau.ch Lokal
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Lenzburg 13.08.2021 - 15:40

Die Bauarbeiten an der Hauptstrasse starteten am 02.08.2021, berichtet die Gemeinde Hunzenschwil. Es herrscht Fahrverbot im Alten Kirchweg.

Gemeindehaus Hunzenschwil
Das Gemeindehaus Hunzenschwil. - Nau.ch

Wie bei jedem Grossprojekt werden in der Anfangsphase die Verkehrsströme und deren Auswirkungen genau beobachtet. So wurden bereits ab dem zweiten Tag erste Änderungen im Bereich Gewerbestrasse, bei der Coop-Tankstelle vorgenommen, so die Gemeinde Hunzenschwil.

Oberstes Ziel des Gemeinderates ist es, grosse Verkehrsströme durch Quartiere zu vermeiden. Dies gelingt nicht immer, so ist die Belastung im Bereich Korbackerweg in der ersten Bauphase enorm hoch (bis zu 250 Fahrzeuge pro Stunde). Andere Quartierstrassen werden bei weiteren Bauphasen ebenfalls stark belastet.

Fahrverbot im Alten Kirchweg

Speziell ist die Situation am Alten Kirchweg. Zu dieser sind auch diverse Anregungen und Ideen aus der Bevölkerung eingegangen.

Ursprünglich war ab dem Kreisel Spittel ein generelles Fahrverbot in Richtung Hunzenschwil geplant. Diese Signalisation hätte ab Suhr die Durchfahrt ins Dorf verhindert und gleichzeitig, z.B. nach einem Besuch im Recycling Paradies, eine Rückfahrt von «Hunzenschwilern» durch den Alten Kirchweg ermöglicht.

Diese Signalisation wurde durch den Kanton jedoch nicht bewilligt. Stattdessen wurden die Zufahrten Industrie Rüteli (mit z.B. Recycling Paradies) und gegenüber, Industrie Neuland, von Suhr herkommend offengehalten. Damit wurde ein Schleichweg über den Alten Kirchweg geschaffen.

Um unerwünschte Belastungen der Oberdorfquartiere zu vermeiden und aufgrund grosser Sicherheitsbedenken bezüglich der offiziellen Veloroute und dem Schulweg nach Suhr, wurde der Alte Kirchweg mit einem Fahrverbot belegt.

Beidseitig singalisiert

Auf einer Durchgangsstrasse benötigt eine Fahrverbotssignalisation auch «ein Ende», ansonsten würde ein Richtung Dorf aufgestelltes Fahrverbot nie mehr aufgehoben. Aus diesem Grund muss das Fahrverbot beidseitig signalisiert werden.

Ausnahmebewilligungen stellt der Gemeinderat keine aus. Jede Anwohnerin und jeder Anwohner, Arbeitnehmer oder Geschäftsinhaber findet ansonsten etwelche Gründe für eine Ausnahmebewilligung.

Einzige Ausnahme könnte eine durch die Baustelle verhinderte Zufahrt zur eigenen Liegenschaft sein - dies ist beim Alten Kirchweg nicht der Fall.

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