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Lenzburg AG: Blaue Parkfelder werden weiss – Regeln bleiben gleich

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In Lenzburg AG werden die blauen Parkfelder in der Altstadt und am Gustav-Zeiler-Ring künftig weiss markiert. An den Parkierungsregeln ändert sich nichts.

Lenzburg AG
Die Altstadt in Lenzburg (Symbolbild) - Nau.ch

Die heute blau markierten Parkfelder in der Region Altstadt sowie am Gustav-Zeiler-Ring, auf denen das Parkieren mit Parkscheibe auf maximal 30 Minuten beschränkt ist, werden künftig weiss markiert. An den geltenden Parkierungsbestimmungen ändert sich dadurch nichts.

Gemäss Art. 48 Abs. 3 der Signalisationsverordnung (SSV) müssen Fahrzeuge bei einer zeitlichen Beschränkung des Parkierens den Parkplatz spätestens nach Ablauf der erlaubten Parkzeit verlassen. Diese Regelung gilt in den betroffenen Bereichen bereits seit dem 30. März 2012, als die entsprechenden Signalisationen und Markierungen publiziert wurden.

Blaue Markierung führt zu Missverständnissen

In der Bevölkerung wird eine blaue Bodenmarkierung häufig automatisch mit einer «Blauen Zone» in Verbindung gebracht. Bei den betreffenden Parkfeldern handelt es sich jedoch nicht um eine Blaue Zone im herkömmlichen Sinn. Es sind Parkplätze mit Parkscheibenpflicht und einer maximal zulässigen Parkdauer von 30 Minuten.

Diese Unterscheidung führt immer wieder zu Missverständnissen. Insbesondere bei Einsprachen gegen Ordnungsbussen wird regelmässig argumentiert, das Fahrzeug sei in einer «Blauen Zone» abgestellt worden. Die bisherige blaue Markierung kann somit zu einer falschen Einschätzung der geltenden Parkierungsbestimmungen beitragen.

Nur die Farbe ändert

Die Ummarkierung hat keinen Einfluss auf die rechtliche Situation. Wer sein Fahrzeug auf einem dieser Parkfelder abstellt, muss weiterhin die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug anbringen und die zulässige Parkdauer von 30 Minuten einhalten. Da eine blaue Markierung von vielen Verkehrsteilnehmenden unmittelbar mit der Verwendung einer Parkscheibe verbunden wird, ist diese Pflicht bei weiss markierten Parkfeldern möglicherweise weniger offensichtlich.

Die Signalisation bei den Eingängen zu den entsprechenden Parkbereichen weist weiterhin auf die Parkscheibenpflicht und die maximal zulässige Parkdauer hin.

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