Aargau: Ein Fahrer bedient Radio, ein anderer sucht Handy – Unfall

Kantonspolizei Aargau
Kantonspolizei Aargau

Lenzburg,

Weil sie sich ablenken liessen, verursachten zwei Autofahrer am Montagmorgen in Lenzburg AG und auf der A3 bei Frick AG je einen Selbstunfall.

Unfall A3
Weil er das Radio bediente, prallte ein Lieferwagenfahrer auf der A3 in ein Anprallkissen. - Kantonspolizei Aargau

Weil sie sich ablenken liessen, verursachten zwei Automobilisten am Montagmorgen je einen Selbstunfall. Während grosser Schaden entstand, wurde niemand verletzt.

Autofahrer will Handy während der Fahrt aufheben

Zum ersten der beiden Selbstunfälle kam es am Montag, kurz nach 8 Uhr, in Lenzburg. Von der A1 kommend fuhr der Lenker eines Renault Twingo auf dem Autobahnzubringer in Richtung Stadt.

Wie der 44-Jährige später der Kantonspolizei schilderte, fiel ihm auf dieser geraden Strasse das Mobiltelefon in den Fussraum. Beim Versuch, danach zu greifen, verlor er die Kontrolle über den Wagen.

Lenzburg Unfall
Weil er sein Handy während der Fahrt vom Fussbereich aufheben wollte, verunfallte ein Autofahrer in Lenzburg. - Kantonspolizei Aargau

Dieser kam rechts von der Fahrbahn ab und prallte zuerst gegen den Wildschutzzaun. Danach kippte der Wagen und blieb auf der Seite liegen. Während der Lenker unverletzt blieb, entstand am Auto grosser Schaden. Auch der Zaun wurde beschädigt.

Lieferwagenfahrer prallt in Anprallkissen

Ebenfalls Ablenkung zuzuschreiben ist der Selbstunfall, der sich gegen zehn Uhr auf der A3 bei Frick ereignete. Dort hatte der Unterhaltsdienst in Richtung Basel eine Tagesbaustelle eingerichtet und dazu den Überholstreifen gesperrt.

Weil er das Autoradio bediente, war der Lenker eines Lieferwagens abgelenkt und sah die Sperrung zu spät. In der Folge prallte der Lieferwagen gegen das Anprallkissen des Sicherungsfahrzeuges und kam danach demoliert zum Stillstand.

Sachschaden
Beim Unfall entstand Sachschaden. - Kantonspolizei Aargau

Eine Ambulanz brachte den 34-Jährigen zur Kontrolle ins Spital. Am Lieferwagen sowie am Anprallkissen entstand beträchtlicher Schaden.

Die Kantonspolizei verzeigte beide Unfallverursacher an die Staatsanwaltschaft.

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