Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt

Für den Urnengang vom 28. September 2025 erhielten einige Stimmberechtigte in Lenzburg die Unterlagen doppelt. Eines der Kuverts ist zu vernichten.

Aufgrund eines Verarbeitungsfehlers beim Druck und Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Urnengang vom 28. September 2025 sind einzelne Personen doppelt mit Abstimmungs- und Wahlunterlagen beliefert worden, berichtet die Stadt Lenzburg.
Stimmberechtigte in Lenzburg werden gebeten, ihre erhaltenen Unterlagen entsprechend zu prüfen. Sollten zwei identische Kuverts mit Abstimmungs- und Wahlunterlagen eingegangen sein, ist eines davon beziehungsweise dessen Inhalt den Einwohnerdiensten der Stadt Lenzburg zu überbringen oder eigenhändig zu vernichten.
Kommt es dennoch zu einer doppelten Stimmabgabe, wird diese vom Wahlbüro für ungültig erklärt.