Dietwil AG: Mieterwechsel müssen innert 14 Tagen gemeldet werden

    Gemeinde Dietwil
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    Oberes Freiamt,

    Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer in Dietwil AG müssen Ein-, Um- und Wegzüge den Einwohnerdiensten melden. Die Gemeinde empfiehlt eine Online-Plattform.

    Dietwil von oben
    Flugaufnahme August 2024 für Dietwiler Postkarte. - Gemeinde Dietwil

    Immobilienverwaltungen sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein-, Um- oder Wegzuges.

    Solche Drittmeldungen werden häufig per E-Mail eingereicht.

    Die Einwohnerdienste danken den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, wenn sie ihre Meldungen künftig möglichst über die «Drittmeldung»-Plattform einreichen. Sie tragen damit zu einer effizienten und medienbruchfreien Verarbeitung der Ein-, Um- und Wegzugsmeldungen bei.

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