Dietwil: Prämienverbilligung muss jährlich neu beantragt werden

Gemeinde Dietwil
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Oberes Freiamt,

Im September 2026 verschickt die SVA Aargau die Anmeldecodes für die Prämienverbilligung 2027. Auch in Dietwil läuft die Frist bis 31. Dezember 2026.

Dietwil
Dietwil: Prämienverbilligung muss jährlich neu beantragt werden (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Im September 2026 erfolgt der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau für das Jahr 2027. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab.

Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2027 mehr stellen.

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