Ganzjähriges Fahrverbot auf dem Aabach in Meisterschwanden

Gemeinde Meisterschwanden
Gemeinde Meisterschwanden

Oberes Freiamt 03.04.2024 - 13:38

Wie die Gemeinde Meisterschwanden mitteilt, gilt ab dem 1. Juli 2024 auf dem Aabach für jede Art von Schwimmkörper ganzjährig ein Verbot.

Meisterschwanden
Meisterschwanden von oben. - meisterschwanden.ch

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl ab dem 1. Juli 2024 für jede Art von Schwimmkörper ganzjährig zu sperren.

Die ganzjährige Sperrung entlastet das Schutzgebiet und verbessert insbesondere den Uferschutz und die ökologische Vernetzung des Aabachs.

Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, Stand-up-Paddling, Flosse, Luftmatratzen.

Schwimmen ist weiterhin erlaubt

Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen (Frauen- und Männerbad) stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung.

Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.

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