Liegengelassener Hundekot sorgt in Rottenschwil für Ärger
Gemeinde Rottenschwil
Am 07.03.2023 - 10:01
Wie die Gemeinde Rottenschwil mitteilt, sind Hundehalter verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen.
Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt versäubern respektive die Hundehalter sind gemäss Polizeireglement verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog-Behältern zu entsorgen.
Das Versäubern auf Privatgrund Dritter ist nicht gestattet.
Der Gemeinderat dankt allen pflichtbewussten Hundehaltern, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und sachgerecht entsorgen.