Nach Ablauf der Ruhezeit: Gräber werden geräumt

Nach Ablauf der Ruhezeit steht auf dem Friedhof Meisterschwanden eine Grabräumung an. Angehörige haben bis 30. September Zeit, Grabschmuck abzuholen.

Wie die Gemeinde Meisterschwanden informiert, werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit auf dem Friedhof Meisterschwanden-Fahrwangen im Herbst 2026 verschiedene Gräber geräumt. Die Angehörigen werden mittels Brief über die Räumung informiert.
Die Angehörigen werden gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Grabschmuck und Bepflanzungen bis 30. September 2026 besorgt zu sein. Falls Grabsteine oder Urnen (nur Tonurne) nach Hause mitgenommen werden möchten, ist mit dem Friedhofgärtner Stephan Schmid in Kontakt zu treten.
Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist erfolgt eine Räumung durch die Gemeinde. Die abgeräumten Grabmäler, Pflanzen etc. gehen in das Eigentum der Gemeinde über. Es können seitens der Angehörigen keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
Umbestattung von Urnen
Gemäss Friedhofreglement verlängern nachträglich beigesetzte Urnen die Grabesruhe nicht. Auf Wunsch der Angehörigen kann in Ausnahmefällen eine später beigesetzte Urne, welche die Grabesruhe von 20 Jahren noch nicht erreicht hat, in ein neues Grab umbestattet werden. Die Kosten sind vollumfänglich durch die Angehörigen zu tragen.






