Büttikerbachleitung: Endspurt bringt letzte Sperrungen

Nau.ch Lokal
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Wohlen,

Die Verlegung der Büttikerbachleitung in Wohlen steht vor dem Abschluss. Am 28. und 29. Mai 2026 kommt es wegen der Belagsarbeiten zu einer Vollsperrung.

Das Dorfzentrum Wohlen (AG).
Das Dorfzentrum Wohlen (AG). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Wohlen berichtet, steht nach einer längeren Bauzeit und den damit verbundenen Einschränkungen die Verlegung und Vergrösserung der Büttikerbachleitung im Bereich Bollmoosweg kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. In den kommenden Wochen werden die letzten Arbeiten ausgeführt, sodass dieser Abschnitt der Baustelle bald vollständig fertiggestellt werden kann.

Es ist jedoch zu beachten, dass im kommenden Sommer im Zusammenhang mit der kantonalen Baustelle zur Sanierung der Friedhof- und Freiämterstrasse noch die Querung der Kantonsstrasse ausgeführt werden muss. Für den Abschluss der aktuellen Arbeiten kommt es nochmals zu Verkehrseinschränkungen im Bereich Bollmoosweg und untere Farnbühlstrasse.

Bollmoosweg während Belagsarbeiten gesperrt

Der Bollmoosweg wird für den Einbau des Deckbelags von Donnerstag, 28. Mai 2026, 8 Uhr, bis Freitag, 29. Mai 2026, 16 Uhr vollständig gesperrt. Während dieser Zeit ist die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften nicht möglich.

In Notfällen bleibt die Zufahrt für Rettungsdienste gewährleistet. Die Anstösser werden gebeten, ihre Fahrzeuge ausserhalb des Baustellenbereichs abzustellen. Den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern werden bei Bedarf Parkkarten gegen Bestellung abgegeben.

Untere Farnbühlstrasse bleibt länger gesperrt

Auch die untere Farnbühlstrasse bleibt aufgrund von Verzögerungen bei den Bauarbeiten voraussichtlich bis Freitag, 12. Juni 2026, 16 Uhr gesperrt. Die bestehende Umleitung bleibt signalisiert.

Fussgänger und Radfahrer können den Bereich weiterhin passieren, es ist jedoch erhöhte Vorsicht geboten. Zusätzlich werden alle Liegenschaftseigentümer gebeten, Hecken, Bäume und Sträucher, die in den Strassenraum hineinragen, bis spätestens 18. Mai 2026 auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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