Zofingen: Drogendealer erhält letzte Chance – darf tagsüber arbeiten
Zofingen 03.10.2023 - 10:39
Ein Drogendealer erhält vom Bezirksgericht Zofingen eine letzte Chance, sein Leben umzukrempeln. Der Verurteilte darf deshalb tagsüber zur Arbeit gehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 30-jähriger Drogendealer wurde in Zofingen verurteilt.
- Der Mann darf jedoch eine Teilgefangenschaft beantragen.
- Er habe sich kooperativ verhalten und zeige Reue, so der Richter.
Ein 30-jähriger Wiederholungstäter, der einen beträchtlichen Teil seines Lebens hinter Gittern verbracht hat, erhält vom Bezirksgericht Zofingen eine letzte Chance. Trotz Verurteilung soll er tagsüber seiner Arbeit nachgehen können.
Gut gekleidet und gepflegt erscheint der Angeklagte vor Gericht, wie das «Zofinger Tagblatt» schreibt. Er ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen, besitzt jedoch keinen Pass. Seine Eltern stammen aus dem Libanon und Syrien. Ein möglicher Landesverweis schwebt daher über dem Prozess.
Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam durch eine brutale Schlägerei, an der sein Bruder beteiligt war. Bei einer anschliessenden Hausdurchsuchung wurden beim Angeklagten 45 Gramm Kokain sichergestellt.
Überraschend gestand er während des Verhörs den Kauf von insgesamt 150 Gramm Kokain: «Ich wollte der Familie helfen, die Verantwortung lastete auf mir», so seine Aussage vor Gericht. Nachdem seine Schwester ausgezogen war, fühlte er sich für die Familie verantwortlich und begann mit dem Drogenhandel.
Verurteilter muss nur Nächte im Gefängnis verbringen
Trotz seiner Vergangenheit scheint der Angeklagte auf einem besseren Weg zu sein. Er hat eine feste Anstellung gefunden und verdient gut: «Das erste Mal in meinem Leben habe ich Ferien.» Seine Depressionen sind noch nicht vollständig überwunden, aber er ist in Behandlung.
Das Gericht würdigt seine Kooperation während der Untersuchung und Verhandlung, berichtet das «Zofinger Tagblatt» weiter. Der Mann wird zu 35 Monaten Gefängnis verurteilt, davon zwölf unbedingt. Ein Landesverweis wird abgelehnt – er hat keine Kontakte oder Sprachkenntnisse im Libanon oder Syrien.
Das Gericht sieht bei dem Angeklagten Anzeichen von Reue und Verantwortungsübernahme. Der Verurteilte kann daher eine Teilgefangenschaft beantragen, um tagsüber seinem Job nachgehen zu können.