Aargau hebt wegen Krebspest erstelltes Sperrgebiet an Pfaffnern auf

Der Bach Pfaffnern zwischen den Aargauer Gemeinden Rothrist und Vordemwald gilt als krebspestfrei. Daher hebt der Kanton das 2024 eingerichtete Sperrgebiet per 1. Juni auf.

Mit der Aufhebung des Sperrgebiets bestehen ab diesem Zeitpunkt keine seuchen- oder fischereipolizeilichen Einschränkungen mehr entlang der betroffenen Gewässerabschnitte, wie der Kanton Aargau am Freitag in einer Mitteilung schrieb.
Seit Juni 2025 habe die Krebspest oberhalb der errichteten Wandersperren weder in Krebsen noch in Wasserproben nachgewiesen werden können. Diese Wandersperren sollen eine Weiterverbreitung des Krebspest-Erregers durch Wildtiere und Krebse verhindern. In diesem Frühjahr seien zudem gesunde Dohlenkrebse festgestellt worden.
Sämtliche untersuchten Wasserproben, auch aus dem ehemals betroffenen Gewässerlauf unterhalb der Sperren, seien negativ gewesen. Ein weiteres Monitoring sei diesen Sommer vorgesehen.
Im Februar 2024 war in der Pfaffnern bei Rothrist erstmals die Krebspest bei einheimischen Edelkrebsen nachgewiesen worden. Zum Schutz der verbliebenen Bestände von Dohlen- und Edelkrebsen wurde ein Sperrgebiet eingerichtet, das im Juni 2025 wegen der weiteren Ausbreitung erweitert wurde. Es umfasste Abschnitte der Pfaffnern sowie mehrere Seitenbäche in Rothrist und Vordemwald.
Die Krebspest ist eine für einheimische Flusskrebse tödliche Pilzerkrankung und gilt als zu bekämpfende Tierseuche. Besonders invasive eingeschleppte Krebsarten können den Erreger verbreiten, ohne selbst schwer zu erkranken.





