Im Aargau steigen die Familienzulagen per Anfang 2026 leicht

Im Kanton Aargau werden die Kinder- und Ausbildungszulagen zum Jahresbeginn 2026 um 10 Franken erhöht. Damit liegt der Kanton leicht über dem Mindestansatz des Bundes. Der Regierungsrat spricht sich dagegen aus, dass der Bund diesen Mindestansatz anhebt.

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Aargauer Kinderzulage bis zum vollendeten 16. Altersjahr pro Monat 225 Franken und die Ausbildungszulage 278 Franken pro Monat. Diese Beträge liegen je 10 Franken über den Mindestvorgaben des Bundes.
Der Grosse Rat beschloss im vergangenen März den Zuschlag definitiv um 10 Franken zu erhöhen. SVP/EDU, FDP und Mitte setzten sich durch – SP, GLP Grüne und EVP unterlagen.
Vor der Neuwahl des Grossen Rates war der Entscheid im Juni 2024 anders ausgefallen: Die Mindestvorgabe des Bundes sollte um je 25 Franken erhöht werden.
Ein Grund für den Meinungsumschwung war auch die Tatsache, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit die minimale Kinderzulage auf 215 Franken pro Monat und die minimale Ausbildungszulage auf 268 Franken erhöhte hatte.
Auf Bundesebene laufen derzeit politische Anstrengungen, die Mindestvorgaben des Bunds weiter zu erhöhen: Die Kinderzulage soll mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulage mindestens 300 Franken betragen. Eine entsprechende parlamentarische Initiative liegt auf dem Tisch.
Davon hält der Aargauer Regierungsrat nichts. Man lehne eine Erhöhung der Mindestansätze ab, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Sozialversicherungen fest.
Der Grosse Rat habe «das für den Kanton massgebliche Gleichgewicht zwischen einer spürbaren Entlastung der Familien und der Finanzierbarkeit durch die Arbeitgebenden gefunden».
Wenn der Bund die Mindestansätze anheben würde, so würden die Kinderzulagen im Aargau um 35 Franken und die Ausbildungszulagen um 32 Franken steigen, hält der Regierungsrat fest: «Eine Erhöhung der nationalen Mindestansätze der Familienzulagen würde den eben gefassten Beschluss des Grossen Rats unterlaufen.»





