Mann bei Aargauer Polizeieinsatz 2024 verstorben - Strafverfahren

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Bei einem Polizeieinsatz im Kanton Aargau ist ein Mann im Dezember 2024 gestorben. Gemäss einem rechtsmedizinischen Gutachten starb der Mann durch ein lagebedingtes Ersticken. Der in der Öffentlichkeit bislang unbekannte Fall wurde durch einen Entscheid des Obergerichts publik.

Im Kanton Aargau läuft ein Strafverfahren, nachdem bei einem Einsatz der Kantonspolizei Ende 2024 ein Mann verstarb. Das Strafverfahren braucht viel Zeit und fordert die Justiz. (Symbo...
Im Kanton Aargau läuft ein Strafverfahren, nachdem bei einem Einsatz der Kantonspolizei Ende 2024 ein Mann verstarb. Das Strafverfahren braucht viel Zeit und fordert die Justiz. (Symbo... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Bei der Staatsanwaltschaft läuft seither ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts hervorgeht.

Zum aussergewöhnlichen Todesfall kam es demnach am 17. Dezember 2024. Gegen 02.00 Uhr kontaktierten die Nachbarn des Mannes die Polizei, nachdem sie vom Lärm aus dessen Wohnung aufgeweckt worden waren.

Nach Darstellung der Oberstaatsanwaltschaft waren Angehörige der Kantonspolizei zuerst am Einsatzort. Sie seien im Treppenhaus der Liegenschaft auf den Mann getroffen. Dieser sei ausser sich gewesen, habe getobt und Schaum vor dem Mund gehabt.

Er habe nicht auf die Polizisten reagiert, als sie ihn angesprochen hätten. Als es eine geeignete Möglichkeit gegeben habe, hätten sie ihn überwältigt und seine Hände in Handfesseln gelegt. Zwischenzeitlich seien auch Angehörige der Regionalpolizei Muri eingetroffen.

Der Mann habe sich stark gewehrt, weshalb man sich entschieden habe, ihm Fussfesseln anzulegen und später auch noch einen Spuckschutz aufzusetzen. Die Ambulanz sei umgehend verständigt worden, weil sich der Mann in einem Ausnahmezustand befunden habe.

Als die Ambulanz eingetroffen sei, sei er ruhig gewesen. Die Rettungssanitäter hätten umgehend mit der Reanimation begonnen, dann aber den Tod des Mannes festgestellt.

Wie aus den Erwägungen der Beschwerdekammer weiter hervorgeht, stellte das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau (IRM) fest, «dass in der Zusammenschau aus Angaben und Befunden an einem Tod durch ein lagebedingtes Ersticken keine begründeten Zweifel bestünden».

Im März 2025 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft bei der Beschwerdekammer des Obergerichts den Ausstand für die ganze Staatsanwaltschaft des Kantons. Es solle ein ausserordentlicher Staatsanwalt ernannt werden. Die Beschwerdekammer wies das Gesuch ab.

Eine Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm kündigte im vergangenen März an, ein beim Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Chur ein rechtsmedizinisches Zweitgutachten einzuholen.

Die Beschwerdekammer wies nun das von einer Person eingereichte Ausstandsgesuch gegen diese Staatsanwältin ab. Das Gesuch wurde laut Beschwerdekammer zu spät eingereicht. Die Gesuchsstellerin hielt ein Zweitgutachten für unnötig. Dieses erwecke den Anschein, die Staatsanwaltschaft bevorzuge die Beschuldigten.

Auch bei rechtzeitiger Einreichung wäre das Gesuch laut Beschwerdekammer inhaltlich unbegründet. Die Einholung eines Zweitgutachtens sei nachvollziehbar. Das erste IRM-Gutachten habe selbst eine Einschätzung durch ein anderes Institut empfohlen. (Entscheid SBK.2026.167 vom 18.6.2026)

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