Obergericht Aargau: WhatsApp-Sticker reicht für Strafe nicht aus

Keystone-SDA Regional
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Wohlen,

Das Aargauer Obergericht hat einen Mann vom Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie freigesprochen. Im Zentrum des Falls stand ein einzelner WhatsApp-Sticker, der aufgrund der technischen Funktionsweise der App automatisch auf dem Smartphone des Mannes gespeichert worden war.

Obergericht Aargau
Ein automatisch gespeicherter WhatsApp-Sticker hat einem Mann ein Strafverfahren wegen Pornografie eingebracht. Das Aargauer Obergericht sprach den Mann nun frei. - keystone

Im November 2022 wurde der Beschuldigte festgenommen und sein Mobiltelefon durchsucht. Dabei stiess die Kantonspolizei im internen Speicher der WhatsApp-Daten auf eine kleine Bilddatei in Form eines Stickers, wie aus dem Urteil des Obergerichts hervorgeht. Dieser Sticker zeigte einen etwa achtjährigen, nackten Jungen in einer eindeutig sexuell konnotierten Pose.

Das Bezirksgericht Brugg erachtete den Tatbestand der Pornografie als erfüllt und verurteilte den Mann im November 2024 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken. Zudem wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen gegen ihn verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte 180 Tagessätze gefordert.

Der 47-jährige Beschuldigte zog dieses Urteil ans Obergericht weiter und forderte einen Freispruch. Er argumentierte, er habe die Datei nie gesehen und wisse nicht, wie sie auf sein Handy gelangt sei.

Das Obergericht hält nun im Urteil fest, beim Motiv handle es sich um verbotene harte Kinderpornografie. Damit sei der objektive Tatbestand des illegalen Besitzes erfüllt.

Der entscheidende Punkt liegt gemäss Obergericht jedoch im subjektiven Tatbestand – also in der Frage, ob der Mann wissentlich und willentlich im Besitz der Datei gewesen sei. Das Obergericht stellte fest, dass WhatsApp empfangene Sticker automatisch im Hintergrund abspeichere. Dies erfolge unabhängig davon, ob der Nutzer sie aktiv sichte oder nicht.

Auf dem Gerät konnten keine Chatverläufe oder andere Spuren gefunden werden, die bewiesen hätten, dass der Beschuldigte den Sticker bewusst empfangen oder im Vorfeld angeschaut hatte, wie aus der Begründung des Freispruchs hervorgeht.

Der Beschuldigte gab an, er sei für ein Handyspiel einer WhatsApp-Gruppe mit über 1000 Mitgliedern beigetreten, in der massenhaft Nachrichten und Sticker ausgetauscht worden seien. Angesichts der winzigen Dateigrösse von weniger als 10 Kilobyte hielt es das Obergericht für «ohne Weiteres denkbar», dass der fragliche Sticker unbemerkt in einem Chat durchgerutscht und vom System im internen Speicher automatisch gespeichert worden sei.

Da dem Beschuldigten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass er von der Existenz des illegalen Stickers auf seinem Telefon wusste, sprach ihn das Gericht nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) frei. Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen wurde entsprechend aufgehoben.

Der Staat muss die gesamten Verfahrenskosten der ersten und zweiten Instanz tragen. Auch muss er für die Anwaltskosten des Beschuldigten in Höhe von rund 11'600 Franken aufkommen.

Für den Tag, den der Mann im November 2022 in Polizeihaft verbringen musste, erhält er eine Genugtuung von 200 Franken aus der Gerichtskasse. Eine zusätzliche Entschädigung für den behaupteten Reputationsschaden am Arbeitsplatz wurde vom Gericht hingegen abgewiesen.

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