Sonderprüfung der Aargauer Bezirksgerichte deckt Unterschiede auf

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Wohlen,

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau hat das Innenleben von fünf Bezirksgerichten unter die Lupe genommen. Die Untersuchung ergab, dass zwischen den einzelnen Gerichten erhebliche Unterschiede bestehen. Die Zusammenarbeit soll laut Finanzkontrolle verbessert werden.

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau hat festgestellt, dass einige Bezirksgerichte die zur Verfügung stehenden Ressourcen teilweise nicht optimal nutzen. (Symbolbild)
Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau hat festgestellt, dass einige Bezirksgerichte die zur Verfügung stehenden Ressourcen teilweise nicht optimal nutzen. (Symbolbild) - KEYSTONE/CLAUDIO THOMA

Besonders geprüft wurden im Auftrag der Parlamentskommission Justiz die fünf Bezirksgerichte Aarau, Rheinfelden, Lenzburg, Brugg und Zurzach, wie die Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht 2025 schreibt. Die Finanzkontrolle analysierte nach eigenen Angaben das Fallmanagement, die Organisation sowie die Prozesse und Personalressourcen der Standorte.

Das Ergebnis der Untersuchung verdeutlicht, dass zwischen den einzelnen Bezirksgerichten teilweise bedeutsame und erhebliche Unterschiede bestehen. Ein Kritikpunkt der Prüfer ist die uneinheitliche Gestaltung der Arbeitsprozesse und der sehr unterschiedliche Stand bei der digitalen Transformation.

Während einige Gerichte bereits moderne Wege gingen, stehe die Digitalisierung an anderen Standorten noch am Anfang. Diese Diskrepanzen führen nach Einschätzung der Finanzkontrolle zu dem Risiko, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht optimal eingesetzt werden und wertvolle Chancen zur Effizienzsteigerung ungenutzt bleiben.

Trotz dieser festgestellten Unterschiede wird die allgemeine Aufgabenerfüllung der Justizleitung in Bezug auf die Führung und Aufsicht als grundsätzlich recht- und ordnungsgemäss beurteilt.

Dennoch sieht die Finanzkontrolle deutliches Verbesserungspotenzial bei den Führungs- und Kontrollinstrumenten sowie im Personalmanagement. Besonders kritisch wird das Fehlen einer kantonsweiten Strategie für die Gerichte angemerkt.

Es bestehe ein klarer Bedarf an einer stärkeren Vereinheitlichung, Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Bezirksgerichten. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, schlägt die Finanzkontrolle unter anderem die Schaffung eines gemeinsamen Zusammenarbeits- und Entscheidungsgremiums vor.

Wie die Finanzkontrolle festhält, fiel die Reaktion des obersten Führungsorgans der Aargauer Gerichte, der Justizleitung, auf diese Empfehlungen gemischt aus. Zwar seien die Anregungen im Wesentlichen entgegengenommen worden.

Es bestehe jedoch Uneinigkeit darüber, ob vereinheitlichte Arbeitsabläufe tatsächlich zu einer höheren Effizienz führen würden. Zudem stehe die Justizleitung Vorschlägen, die zusätzliche personelle oder finanzielle Ressourcen erforderten, eher ablehnend gegenüber.

Sie stufe deren Bewilligung von zusätzlichen Stellen als unrealistisch ein. Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats bewilligte in der Vergangenheit nur widerwillig neue Stellen für die Justiz.

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