Rheinfelden AG: Xherdan Shaqiri hat Bau-Zoff wegen 84 Quadratmetern
Unteres Fricktal 02.03.2024 - 13:39
Eigentlich war die Baubewilligung der Villa von Xherdan Shaqiri in Rheinfelden AG schon da. Sie wurde ihm wieder entzogen. Hat sich der Nati-Star verrechnet?
Das Wichtigste in Kürze
- Xherdan Shaqiris Bau-Pläne in Rheinfelden sind auf Eis gelegt.
- Der Fussballstar zieht nach Beschwerden von Nachbarn vor Bundesgericht.
- Nun kommt aus: Der neuste Streit entfachte wegen 84 Quadratmetern.
Nati-Star Xherdan Shaqiri (32) hat ein Problem: Sein Traum von einer luxuriösen Villa in Rheinfelden AG ist ins Stocken geraten. Der Grund? Ein Streit um 84 Quadratmeter. Das berichtet die «Aargauerzeitung».
Shaqiri hatte vor, eine stattliche Villa mit einer Fläche von 270 Quadratmetern zu errichten. Doch obwohl ihm im August 2022 die Baugenehmigung gewährt wurde, ist auf dem Grundstück noch nichts passiert.
Nachbarn hatten Beschwerden eingereicht. Und obwohl Anpassungen vorgenommen wurden, um diese abzufedern, ist das Gesuch immer noch nicht rechtskräftig.
Attikageschoss mit 84 Quadratmetern – Fall geht vor Bundesgericht
In einem überraschenden Schritt hat das Verwaltungsgericht nun eine Beschwerde der Nachbarschaft anerkannt und die Baugenehmigung zurückgezogen. Der Fussball-Star von Chicago Fire hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und der Fall befindet sich nun vor dem Bundesgericht.
Im neusten Bericht heisst es, dass der Streit um ein geplantes Attikageschoss von 84 Quadratmetern entstanden ist. Während der Stadtrat dieses Geschoss bei seiner Berechnung nicht berücksichtigte, tat dies das Verwaltungsgericht sehr wohl.
Hat sich Xherdan Shaqiri verrechnet?
Shaqiris Grundstück ist 1001 Quadratmeter gross. Seine Ausnutzungsziffer, das Verhältnis zwischen Bruttogeschossfläche und Grundstücksgrösse, beträgt 0,4. Diese erhöht sich um zehn Prozent, da er nach dem Minergie-P-Standard bauen möchte. Das ergibt eine maximal zulässige Geschossfläche von 440,44 Quadratmetern.
Der Stadtrat berechnete jedoch eine Fläche von nur 414,91 Quadratmetern. Dies auf Basis des Artikels 63 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt. Laut diesem Artikel werden Dach- und Untergeschosse nicht zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche gezählt.
Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. In seinem Urteil betont es die Notwendigkeit, Attikageschosse in die Ausnutzung einzubeziehen. Und geht daher von einer Gesamtgeschossfläche von 498,91 Quadratmetern aus.
Bauvorhaben von Xherdan Shaqiri nicht bewilligt
In seiner Entscheidung stellt das Gericht fest: «Von einer bloss geringfügigen Überschreitung der maximal zulässigen Ausnützung kann keine Rede sein». Die Überschreitung liege bei über 13,28 Prozent – zu hoch für eine Korrektur durch Auflagen. Daher kann Shaqiris geplantes Bauvorhaben nicht genehmigt werden.