Lenzburg

Aargau ordnet externe Prüfung im Fall Untersiggenthal an

Keystone-SDA
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Wohlen,

Der Kanton Aargau hat eine externe Untersuchung zum kürzlich bekannt gewordenen Sexualdelikt in Untersiggenthal angeordnet. Er will klären, inwiefern der Schutz der beiden ausländischen Opfer gewährleistet wurde.

Untersiggenthal
Die Opfer Iwona L. und ihre Tochter Paula. - keystone

Der Kanton will auch prüfen, ob bei den involvierten Behörden ein Fehlverhalten vorgelegen hat und ob die notwendigen Informationen für die Behörden jeweils bei ihren Entscheiden vorhanden waren, wie der Kanton Aargau am Dienstag mitteilte.

Es solle auch untersucht werden, welche zusätzlichen Informationen allenfalls notwendig gewesen wären. Zudem solle geklärt werden, ob rechtliche Grundlagen auf Ebene Kanton oder Bund anzupassen seien, um einen adäquaten Umgang mit den Opfern respektive einen effektiveren Schutz der Opfer zu gewährleisten.

Nachdem das Strafverfahren gegen den ehemaligen SVP-Grossrat Patrick Frei bekannt wurde, wurden in den Medien verschiedene Vorwürfe zum Umgang der Behörden mit den beiden ausländischen Opfern erhoben. Etwa bezüglich der langen Verfahrensdauer oder des Wegweisungsentscheids des Migrationsamts.

Die betroffenen Departemente – Gesundheit und Soziales sowie Volkswirtschaft und Inneres – sowie die Gemeinde Untersiggenthal seien zum Schluss gekommen, dass eine gemeinsam in Auftrag gegebene externe Untersuchung zielführend ist, da es insbesondere auch darum gehe, «die verschiedenen Schnittstellen zu optimieren», hiess es in der Medienmitteilung weiter.

Eine Vergabe werde voraussichtlich bis Ende August 2026 erfolgen. Die Verfahren bezüglich Sozialhilfebezug und Aufenthaltsbewilligung liefen unabhängig von der Untersuchung weiter. Der Kanton gehe davon aus, dass die Ergebnisse im Frühling 2027 vorliegen werden.

Der Fall hat in den vergangenen Wochen für grosse mediale Aufmerksamkeit gesorgt: Mehrere Frauen und eine Minderjährige werfen dem ehemaligen SVP-Grossrat vor, sie unter anderem unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

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