Aargau: Senior (81) entsorgt Velos – und landet vor Gericht
Aargau Süd 05.08.2024 - 10:54
Velos einfach aus einer Tiefgarage zu entfernen, ist verboten. Trotzdem wird einem 81-Jährigen die aufgebrummte Strafe erlassen. Er bereicherte sich nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Kulm hat dem Einspruch eines 81-Jährigen stattgegeben.
- Dieser soll zuvor unerlaubt Velos entsorgt und sich dabei bereichert haben.
- Diesem Vorwurf widerspricht der Mann vehement – das Gericht sieht es genauso.
Ein 81-jähriger Mann aus dem Kanton Aargau machte kürzlich eine unerwartete Erfahrung. Er erhielt den ersten Strafbefehl seines Lebens, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Der Grund? Er soll Velos aus der Tiefgarage einer seiner Immobilien im Wynental unrechtmässig entfernt und verkauft haben. Elf weitere Liegenschaften in der gesamten Schweiz verwaltet der Senior neben ebendieser.
Im besagten Gebäude fand der Mann laut Strafbefehl zwei herrenlose Velos in der Tiefgarage vor. Auf eine Aufforderung, diese zu entfernen, habe niemand reagiert. Deshalb habe er die Räder einfach für 70 Franken an einen Händler verkauft.
Konflikt mit dem Velobesitzer
Doch diese Entscheidung brachte ihm Ärger ein: Der Besitzer eines der Velos erstattete Anzeige – mit Erfolg. Via Strafbefehl wurde dem vermeintlichen Übeltäter wegen unrechtmässiger Aneignung eine Busse von 300 Franken aufgebrummt.
Dagegen erhob der 81-Jährige Einspruch. «Ich habe es doch nicht nötig, mich mit so einem Seich zu bereichern», sagte er vor Gericht laut der Zeitung. Gemäss seiner Version habe er die Räder zwar entsorgen lassen, aber am Ende kein Geld dafür genommen.
Diese Aussagen erschienen dem Bezirksgericht Kulm als glaubwürdig. Es sprach ihn frei. Da es nie zu einer Anklage wegen Sachbeschädigung kam, blieb der Senior trotz des nicht einwandfreien Verhaltens komplett ohne Strafe