Aargau: Zu wenig Sozialhilfe? Syrische Familie blitzt ab

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Aarau 25.11.2024 - 11:35

Eine syrische Familie klagte gegen den Kanton Aargau wegen vermeintlich zu niedriger Sozialhilfe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen.

Erhöhung der Sozialhilfe
Die Familie verlangte eine Erhöhung der Sozialhilfe auf das Niveau von anerkannten Flüchtlingen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine syrische Familie monierte gegenüber dem Kanton Aargau eine zu niedrige Sozialhilfe.
  • Diese sollte gleich hoch sein wie die von anerkannten Flüchtlingen.
  • Die Aargauer Sozialhilfe-Sätze liegen unter dem Niveau anderer Kantone.
  • Das Bundesgericht wies die Klage der Familie ab.

Eine syrische Familie ist mit einer Klage gegen den Kanton Aargau beim Bundesgericht abgeblitzt. Darüber berichtet das «Zofinger Tagblatt».

Sie hatte gefordert, dass ihre Sozialhilfesätze an jene anerkannter Flüchtlinge angepasst werden sollten. Seit 2017 lebt die Familie mit dem Status «vorläufig aufgenommen» in der Schweiz. Dies bedeutet, dass das Asylgesuch abgelehnt wurde.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Klagenden neben den finanziellen Leistungen auch Sachleistungen erhielten. Dazu gehörten eine voll möblierte Wohnung sowie kostenlose Internet- und Telefonanschlüsse. Diese Gesamtleistungen rechtfertigten die vermeintlich niedrige Höhe der Sozialhilfe, so das Gericht.

Das Bundesgericht
Das Bundesgericht wies die Klage ab und betonte, dass die finanzielle Unterstützung durch Sachleistungen ergänzt wurde. (Symbolbild) - keystone

Die Richter betonten, dass die Ansätze im Aargau, wenn auch im Vergleich zu anderen Kanton tief, im zulässigen Bereich liegen. Die Kantone könnten eigenständig Zuwanderung steuern, was auch eine Einschränkung der Sozialleistungen beinhalten kann.

Verfassungsrechtliche Bedenken

In der Beschwerde wurde argumentiert, dass die niedrigen Ansätze verfassungsmässige Rechte verletzen würden. Das Bundesgericht erkannte zwar an, dass der Betrag niedrig sei, stellte jedoch fest, dass das Existenzminimum gewährleistet gewesen sei.

Daher könne laut «Zofinger Tagblatt» nicht von einem unzulässigen Eingriff in die Grundrechte ausgegangen werden.

Beziehst du Sozialhilfe?

Die Klage schlug schon in der Vergangenheit hohe politische Wellen. Verfasst wurde sie nämlich als Teil der «Human Rights Law Clinic» der Universität Bern. Kritiker bemängelten damals, dass Bern sich so in die Belange eines anderen Kantons einmischen würde.

2021 wurde die Beschwerde bereits eingereicht. Nach einer Ablehnung des Regierungsrats wurde diese vor das Aargauer Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Bundesgericht setzte der Geschichte mit seinem Urteil als letzte Instanz nun ein Ende.

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