Aargauer Hausbesitzer sollen Energie-Investitionen abziehen können

Im Kanton Aargau können Hausbesitzer auch nach Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin Investitionen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen absetzen.

Der Regierungsrat will die entsprechende Forderung aus dem Parlament umsetzen. Die Abzugsfähigkeit energetischer Massnahmen sei beabsichtigt, da dies einen wirksamen Anreiz für Liegenschaftsbesitzer darstelle und mit der Energiestrategie des Kantons vereinbar sei. Dies hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion der Mitte-Fraktion fest.
Die Beibehaltung dieser Abzüge führt gemäss Angaben der Regierung pro Jahr zu geschätzten Mindereinnahmen von 20 Millionen Franken beim Kanton und 18 Millionen Franken bei den Gemeinden.
Eigenmietwert-Abschaffung erst ab 2028
Der Eigenmietwert wird schweizweit frühestens per 1. Januar 2028 abgeschafft. Unterhaltskosten für eine Liegenschaft sind danach bei den Steuern generell nicht mehr abziehbar. Die Kantone können jedoch Abzüge für Energiesparen und Umweltschutz vorsehen – längstens jedoch bis zum Jahr 2050.
Der Regierungsrat will nach eigenen Angaben dem Grossen Rat die notwendige Änderung des kantonalen Steuergesetzes vorlegen. Privatpersonen im Kanton können bereits seit 1992 Investitionskosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen abziehen.




