Aargauer tauschen während Fahrt Lenker-Sitzplatz – Polizei schaut zu

Mitten während der Fahrt wechseln zwei Personen im Auto die Plätze. Für die beiden eher ungünstig: Die Polizei sieht ihnen bei der gefährlichen Aktion zu.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Personen wechseln im Auto die Plätze – bei voller Fahrt.
- Die Polizei beobachtet die gefährliche Aktion.
- Beide Personen im Auto und der Autohalter werden zu Geldstrafen verurteilt.
Bizarrer Fall im Aargau: Mitten während einer Autofahrt tauschen ein Mann und eine Frau die Plätze. Die Frau wechselt vom Fahrersitz auf den Beifahrersitz – der Beifahrer übernimmt das Steuer.
Für die beiden ungünstig: Die Polizei sieht ihnen bei der gefährlichen Aktion zu.
Doch von Anfang an.
In Wohlenschwil AG fällt Polizisten eine Autofahrerin auf, die mit unsicherer und langsamer Geschwindigkeit fährt.
Die Beamten entschliessen sich dazu, das Auto zu kontrollieren. Bevor es zur Kontrolle kommt, beobachten die Polizisten den gefährlichen Fahrerwechsel bei voller Fahrt.
Doch damit nicht genug: Um das Auto zum Anhalten zu bringen, fährt die Polizei vor das Auto und bremst langsam ab.
In der Folge rammt das Auto mit geringer Geschwindigkeit das Polizeiauto und verursacht einen Sachschaden. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung» unter Berufung auf drei Strafbefehle, die im März rechtskräftig wurden.
Beide ohne Führerschein unterwegs
Die Aktion mit dem gefährlichen Fahrerwechsel passierte im September 2024. Insgesamt drei Personen wurden wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Einer von ihnen muss besonders tief in die Tasche greifen.
Bei der Kontrolle sass ein Rumäne Mitte 30 am Steuer des Autos, der in der Region wohnt. Er hatte die Frau, eine Ukrainerin, auch sie Mitte 30, fahren lassen, obwohl sie keinen Fahrausweis hatte.
Beim Aufprall mit dem Polizeiauto sass er am Steuer. Dabei hatte auch er kein gültiges Billett. Sein ausländischer Fahrausweis war ihm ein Jahr zuvor bei einer Kontrolle in einem anderen Kanton «auf unbestimmte Zeit» aberkannt worden.
Zudem war er angetrunken: Er hatte 0,46 Promille intus.
Unfallfahrer muss fast 14'000 Franken zahlen
Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte ihn wegen der Vergehen zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 80 Franken. Insgesamt also 12'000 Franken. Er muss zudem eine Busse von 200 Franken bezahlen.
Dazu kommen Polizeikosten und Gebühren von 1590 Franken. Insgesamt muss der Mann also eine Summe von 13'790 Franken hinblättern.
Auch die Frau, die ebenfalls aus der Region stammt, wurde zu Kasse gebeten: Sie wurde wegen Fahrens ohne Berechtigung und des Lenkerwechsels während der Fahrt verurteilt. Sie muss eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 1600 Franken zahlen.
Der eigentliche Halter des Autos war an dem Abend gar nicht anwesend. Trotzdem kommt auch er nicht ungeschoren davon.
Er habe das Auto fahrlässig einem nicht berechtigten Fahrer überlassen. Und das, «ohne sich vorher zu vergewissern, ob dieser den entsprechenden Fahrausweis besitzt.»
Das schreibt die Staatsanwaltschaft gemäss der Zeitung im Strafbefehl. Er muss eine Busse und Gebühren in Höhe von insgesamt 2100 Franken zahlen.