Aargauer Unfallfahrer besteht darauf: Dichten Nebel gesehen

Keystone-SDA
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Aarau,

Vor dem Obergericht des Kantons Aargau bestand der Beschuldigte des tödlichen Verkehrsunfalls im November 2022 darauf, dichten Nebel bemerkt zu haben.

Nebel
Der Beschuldigte im Aargauer Todesfall bestand vor Gericht darauf, dichten Nebel gesehen zu haben. (Symbolbild) - dpa

Vor dem Obergericht des Kantons Aargau hat am Dienstag der Beschuldigte, der im November 2022 einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, darauf bestanden: Er hat dichten Nebel bemerkt. Für die Anklage ist dies eine Schutzbehauptung.

Er habe damals nur «schwarze Nacht» gesehen und weit weg ein Licht, sagte der 74-Jährige in seiner Befragung. Für ihn sei klar gewesen, dass dies eine Lampe vom Ort war, der gut anderthalb Kilometer entfernt am Ende der geraden Ausserortsstrecke liegt.

Dass das Auto vor ihm langsam fuhr und die Nebellampen eingeschaltet hatte, habe er nicht verstanden. Es habe ihn auch gestört, dass Lichter ihn geblendet hätten.

Frontalzusammenstoss nach riskantem Überholmanöver

Weil er davon ausgegangen sei, die Strecke sei frei, überholte er den andern. Dabei kollidierte er frontal mit einem ebenfalls langsam entgegenkommenden Motorrad.

Dessen 19-jähriger Lenker starb noch am Unfallort. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn im Januar 2025 wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren.

Nach dem Unfall recherchierte der Beschuldigte, wie er erzählte. Er habe erfahren, dass er offenbar vom starken roten Licht der Nebelleuchte wie «beduselt» gewesen sei und deshalb den Nebel nicht habe wahrnehmen können und eine falsche Entscheidung getroffen habe. Das sei gefährlich, könne es doch jedem passieren.

Der Verteidiger erklärte, der Beschuldigte habe in einem «rechtserheblichen Sachverhaltsirrtum» gehandelt. Aus diesem Grund sei er freizusprechen. Allenfalls sei eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit möglich. Dafür sei er mit 15 Monaten Freiheitsentzug zu bestrafen.

Staatsanwalt fordert 6,5 Jahre Haf

Der Staatsanwalt forderte – wie vor der ersten Instanz – eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Dass er den Nebel nicht gesehen habe, sei eine Schutzbehauptung.

Es sei erwiesen, dass der Beschuldigte nichts gesehen habe – weshalb auch immer. Indem er in dieser Situation überholt habe, habe er einen schweren, gar tödlichen Unfall in Kauf genommen.

Das Obergericht eröffnet das Urteil voraussichtlich am Dienstagnachmittag.

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